Auto-Schäden durch Hochwasser: Wer zahlt?

Einwohner des Stadtteils Gera-Untermhaus stehen am 03.06.2013 während des Hochwassers der Weißen Elster neben einem überfluteten Auto. Foto: Marc Tirl/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
Autohalter, deren Wagen unter Wasser stand, haben in einigen Fällen Anspruch auf Schadenersatz durch ihre Kaskoversicherung.

Wenn Ihr Auto unter Wasser steht oder stand, lässt sich anhand des Wasserstands die Schadenshöhe grob abschätzen. Ist der Innenraum des Fahrzeugs trocken geblieben und das Wasser nicht über den Stoßdämpfer hinaus gestiegen, dürfte das Risiko für einen großen und damit teuren Schaden gering sein. Stand das Wasser hingegen bis zur Ölwanne oder bis über die Räder, ist in der Regel von einem Totalschaden auszugehen. Denn das bedeutet, dass - zumindest teilweise - auch die Bordelektronik unter Wasser stand.

Bevor Sie das Auto auch nur einen Zentimeter bewegen, sollten Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen. Bitten Sie Ihren Ansprechpartner um eine Einschätzung, wie mit dem Fahrzeug zu verfahren ist. Vergessen Sie auf keinen Fall, das Fahrzeug zu fotografieren.

Wagen nicht starten, sondern abtransportieren lassen

Der ADAC rät, das Auto auf keinen Fall zu starten - auch wenn das Wasser wieder raus ist. Ist das Wasser bis zum Luftsaugkanal gelangt, droht ein Motorschaden, wenn der Motor anschließend gestartet wird. Lassen Sie das Auto stattdessen abschleppen, und zwar am besten mit einem Transporter. Es kann nämlich sein, dass die Bremsen nicht funktionieren. Klemmen Sie beim Abtransport auf alle Fälle die Batterie ab, damit es zu keinem Kurzschluss kommt. Lassen Sie den Wagen in der Werkstatt kontrollieren.

Voraussetzung dafür, dass die Kaskoversicherung einspringt ist, dass das Wasser zum Auto gekommen ist. Haben Sie Ihr Auto ganz normal am Straßenrand geparkt und es wird durch eindringendes Wasser geschädigt, springt die Teilkasko ein. Das gilt auch für Schäden, die Steine und Geröll verursachen, die durch starke Regenfälle von den Hängen mitgerissen wurden.

Sogenannte "Wasserschlagschäden", bei denen der Motor durch das Eindringen des Wassers geschädigt wird, übernimmt die Teilkasko jedoch nicht. Ein solcher Schaden wird als Unfall gewertet und nur über eine Vollkaskoversicherung erstattet.

Schäden, die aus grob fahrlässigem Verhalten resultieren, sind nicht versichert. Das gilt beispielsweise dann, wenn eine eindeutig überflutete Straße oder eine unter Wasser stehende Unterführung durchfahren wird. Auch Autobesitzer, die Ihr Fahrzeug trotz Hochwasser-Warnung nicht in Sicherheit bringen, handeln grob fahrlässig und dürfen nicht auf einen Versicherungsschutz hoffen.