Was ist erlaubt, was nicht?
Arbeitsrecht: Urlaub und Pausen - was darf der Boss verlangen?
Meine Rechte als Arbeitnehmer
Mit dem Handy am Pool, den Laptop auf dem Schoß, und das nicht als Privatvergnügen, sondern um ständig auf dem Laufenden darüber zu sein, was sich im Job tut. Kurzum: Für den Chef immer erreichbar zu sein, selbst im Urlaub, das ist für viele Realität. Doch darf der Vorgesetzte das überhaupt verlangen? Und muss man wirklich einwilligen, wenn der Chef im Urlaub anruft und um Rückreise bittet? Wir haben Arbeitsrecht-Expertin Bettina Trojan zum Thema Rechte und Pflichten im Job interviewt und gefragt: Was darf der Chef?
Ihre Arbeitsrechte rund ums Thema Urlaub
Was ist, wenn der Chef im Urlaub anruft oder eine E-Mail schreibt? Darf er das und muss ich rangehen bzw. reagieren?
Bettina Trojan: In Ausnahme- und Notsituationen für das Unternehmen darf der Vorgesetzte anrufen, insbesondere dann, wenn ich im Betrieb der einzige Verantwortliche für einen bestimmten Bereich bin und das Wohl des Unternehmens davon abhängt. In so einem Fall muss man drangehen.
Wie lange darf der Chef meinen Urlaubsantrag liegen lassen, bevor er bearbeitet wird?
Bettina Trojan: Eine genaue Frist, die gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es leider nicht. Allerdings besteht zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Fürsorgeverhältnis. Dementsprechend darf der Chef die Bewilligung des Urlaubsantrags nicht schuldhaft verzögern. Auf jeden Fall ist es ratsam, nachzufragen, falls es länger dauert.
Wie sieht es mit Betriebsferien aus – bin ich gezwungen, genau dann Urlaub zu nehmen?
Bettina Trojan: Solche Betriebsferien sind zulässig. Es darf aber nicht der gesamte Jahresurlaub damit verplant werden, sondern maximal drei Fünftel der Urlaubszeit.
Dürfen Eltern in der Ferienzeit bevorzugt werden?
Bettina Trojan: Ja. Jeder Urlaubsantrag muss ja genehmigt werden, und der Chef darf dabei entscheiden, wen er in den Ferien in Urlaub schickt.
Ihre Arbeitsrechte rund ums Thema Pause
Um dem alltäglichen Arbeitsstress zu entfliehen, gibt es ja zum Glück die kleinen Pausen zwischendurch. Gerade bei Rauchern nehmen sie aber oft Überhand. Manch ein Arbeitnehmer entspannt am liebsten mit privaten Telefonaten während der Arbeitszeit. Und dann gibt es noch die mehr oder weniger ungeplanten Pausen durch Zuspätkommen. Bettina Trojan verrät uns, wie man die Pausen richtig verbringt.
Wie lange darf mich mein Arbeitgeber ohne Pause arbeiten lassen?
Bettina Trojan: Es kommt auf die Arbeitsdauer an. Bis zu sechs Stunden Arbeitszeit darf der Chef auch ohne Pause verlangen.
Kann man sich aussuchen, wie viele Pausen man macht?
Bettina Trojan: Das Arbeitsgesetz schreibt vor, wie lange die Pause sein muss. Eine Pause muss mindestens 15 Minuten lang sein. Bei einer Arbeitsdauer von sechs bis neun Stunden braucht man mindestens eine halbe Stunde und bei über neun Stunden sind 45 Minuten vorgesehen. Früher zu gehen, wenn man die Pause durchgearbeitet hat, muss mit dem Chef vorher abgeklärt werden.
Darf der Chef zu häufige Rauchpausen verbieten?
Bettina Trojan: Ganz klar, ja! Es besteht kein Anspruch auf eine Raucherpause oder einen Raucherraum. Und Rauchzeit gilt nicht als Arbeitszeit. Während der normalen Pausen darf man dagegen machen, was man will – auch rauchen.
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Sind private Telefonate während der Arbeitszeit erlaubt?
Bettina Trojan: Innerhalb der vorgegebenen Pausen ist das natürlich möglich, während der Arbeitszeit nicht.
Darf der Chef mir während der Arbeitszeit die Handy- oder Smartphone-Nutzung verbieten?
Arbeitsrechtler Hauke Rinsdorf erklärt: "Der Arbeitgeber darf verbieten, dass das Smartphone während der Arbeitszeit genutzt wird. Er darf nicht verbieten, dass es in der Pause genutzt wird. Was er auch nicht ohne weiteres verbieten darf ist, dass man das Telefon auch während der Arbeit dabei hat." Arbeitnehmer müssten die Möglichkeit haben, Kontakt aufzunehmen. Für solche Notfälle könne der Arbeitgeber allerdings auch einen Festnetzanschluss zur Verfügung stellen und das Handy ganz verbieten.
Was kann einem bei Zuspätkommen drohen?
Bettina Trojan: Man kann abgemahnt werden und wenn es häufiger passiert, kann auch die Kündigung drohen.