Arbeitsrecht

Darf ich eigentlich meine Personalakte einsehen?

Arbeitsrecht: Personalakte einsehen
Dürfen Arbeitnehmer sehen, was der Chef über sie sammelt?
iStockphoto

Von der Bewerbung bis zur Leistungsbeurteilung

Bewerbungsschreiben und Verträge, aber auch Fehlzeitenübersichten, Abmahnungen oder Protokolle aus Mitarbeitergesprächen: Was der Arbeitgeber so an Informationen über seine Angestellten sammelt, kann für den Arbeitnehmer ganz schön interessant sein. Aber darf man verlangen, diese Unterlagen anzusehen?

Grund für Interesse muss nicht genannt werden

"Prinzipiell haben alle Arbeitnehmer das Recht, Einblick in die Personalakte zu bekommen", sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Dahinter stehen zum einen die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen, zum anderen das Betriebsverfassungsgesetz (§ 83) und zum Teil Tarifverträge. Einen konkreten Grund muss der Mitarbeiter dafür nicht angeben.

Gilt für ein Unternehmen das Betriebsverfassungsgesetz, könne ein Arbeitnehmer zur Einsicht seiner Personalakte auch ein Betriebsratsmitglied hinzuziehen, so Schipp.

Kopien sind erlaubt

"Mit der Personalakte sind alle Daten gemeint, die über einen Arbeitnehmer gesammelt werden", erklärt der Fachanwalt weiter. Das können also zum Beispiel auch elektronisch gespeicherte Daten sein.

Mit nach Hause nehmen darf man seine Akten nicht. Ein Arbeitnehmer habe allerdings das Recht, bei einer Einsicht der Akten Abschriften zu machen oder Kopien zu verlangen. Das hat aber Grenzen: "Anspruch auf Fotokopien einer 200 Seiten starken Akte kann ein Angestellter wohl nur bei einem berechtigten Interesse durchsetzen", so Schipp, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Anzeige:

Empfehlungen unserer Partner

Im Video: Zu spät kommen, übers Gehalt sprechen private Nachrichten schreiben; Was ist im Job erlaubt?

Privates im Job: Was ist erlaubt und was nicht? Achtung, sonst droht eine Abmahnung!
02:21 min
Achtung, sonst droht eine Abmahnung!
Privates im Job: Was ist erlaubt und was nicht?

1 weitere Videos

Einblick nach Jobende nur in Ausnahmefällen

Endet ein Arbeitsverhältnis, haben Arbeitnehmer üblicherweise kein Einblicksrecht mehr in ihre Personalakte. "In Einzelfällen kann es bei berechtigtem Interesse aber möglich sein", sagt Schipp. Etwa, wenn in der Personalakte Zertifikate einer innerbetrieblichen Fortbildung abgelegt sind, die ein Arbeitnehmer für einen beruflichen Nachweis benötigt.


Quelle: DPA/RTL.de