Jetzt schon an Steuererklärung für 2020 denken

Anschaffungen fürs Homeoffice: Diese Belege sollten Sie auf keinen Fall wegwerfen!

Anschaffungen fürs Homeoffice: Belege nicht wegwerfen! An Steuererklärung für 2020 denken
03:01 min
An Steuererklärung für 2020 denken
Anschaffungen fürs Homeoffice: Belege nicht wegwerfen!

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Homeoffice hat Auswirkungen auf die Steuererklärung

Die Coronakrise stellt unseren Alltag auf den Kopf. Viele von uns fahren nicht mehr täglich zur Arbeit, sondern erledigen ihren Job im Homeoffice. Das hat auch Auswirkungen auf die Steuererklärung - positiv wie negativ. Die Kilometerpauschale fällt zum Beispiel weg. Dafür können bestimmte Bereiche des Homeoffice von der Steuer abgesetzt werden. Und wie sieht es eigentlich mit dem Kurzarbeitergeld und der Steuer aus? Alles ganz schön kompliziert, wenn man kein Steuerberater ist. Was Sie jetzt versteuern müssen und wie Sie das Geld zurückholen können, beantwortet ein Steuer-Experte Udo Reuß vom Verbraucherportal Finanztip im Video.

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Unbedingt alle Rechnungen und Quittungen aufbewahren

Egal was Sie für Homeoffice abrechnen wollen. Das Wichtigste ist, dass Sie von jeder Anschaffung die Belege aufheben. Diese müssen zwar nicht von vornherein mit der Steuererklärung an das Finanzamt mitgeschickt werden, doch das Finanzamt kann ihre Vorlage verlangen. Damit dann nicht das ganze schöne Geld verloren geht, sollten Sie die Belege schnell parat haben und auf keinen Fall wegwerfen.

Alle Anschaffungen fürs Homeoffice können als sogenannte Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Einzige Voraussetzung: Die 'Arbeitsmittel' müssen überwiegend beruflich genutzt werden. Wer die Neuanschaffung sogar über 90 Prozent für seinen Job nutzt, kann den gesamten Kaufpreis von der Steuer absetzen.

Zu den Anschaffungen, die von der Steuer abgesetzt werden können, gehören zum Beispiel der neue Computer, benötigte Software, ein Headset für die Videokonferenzen. U nd wer am heimischen Schreibtisch Rückenschmerzen bekommt und sich deshalb einen neuen Bürostuhl oder sogar höhenverstellbaren Schreibtisch zulegt: Auch diese Anschaffungen können von der Steuer abgesetzt werden. Besonders praktisch: Jedes Arbeitsmittel bis maximal 952 Euro inklusive Mehrwertsteuer - das ist bei Privatpersonen der Kaufpreis - kann im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgesetzt werden.

Kosten für Handy und Internet können bei der Steuererklärung in der Regel anteilig berechnet werden. Hier müssen Sie einschätzen, wie hoch der private und der berufliche Anteil ist und entsprechend die Kosten aufteilen. Wer sich ein zweites Smartphone mit Mobilfunkvertrag nur für den Job zulegt, kann auch hier die gesamten Kosten von der Steuer abziehen.

Empfehlung: Arbeitgeberbescheinigung über Homeoffice

Für eine saubere Steuererklärung ist es außerdem ratsam, sich vom Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, dass und für wie lange man von zu Hause arbeitet. So haben Sie den Beweis, dass Sie im Homeoffice waren und deswegen daraus einige daraus resultierende Kosten steuerlich geltend machen können.

Was Sie außerdem über Homeoffice und mobiles Arbeiten wissen sollten, lesen Sie hier.

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