Preiserhöhung für Prime-Abo schon im SeptemberTeuer-Schock bei Amazon, doch Millionen Deutsche müssen nur die Hälfte zahlen

Michel Spingler
Amazon erhöht seine Preise bei Amazon Prime. Doch viele Kunden können trotzdem noch jede Menge Geld sparen.
deutsche presse agentur

Ab dem 15. September müssen Amazon Prime Nutzer tiefer in die Tasche greifen, denn der Online-Riese erhöht seine Preise. Doch nicht alle Kunden sind von dem Preishammer betroffen. Millionen Menschen können das Abo auch 50 Prozent billiger bekommen.

Kunden können bis zu 50 Prozent sparen

In wenigen Tagen steigen die Preise des Prime-Angebots. Dann müssen Kunden im Jahr satte 20 Euro mehr bezahlen – 89,90 statt 69 Euro – und im Monatsabo statt 7,99 Euro künftig 8,99 Euro. Doch wie der Streaming-Anbieter auf seiner Website schreibt, sind bestimmte Personengruppen von der Preisteuerung ausgenommen. Wer seinen Wohnsitz in Deutschland oder Österreich habe und von der Rundfunkbeitragspflicht befreit ist oder einen Sozialpass besitzt „könne eventuell“ bis zu 50 Prozent weniger zahlen.

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Solche Rabattaktionen für finanzschwächere Haushalte bietet Amazon schon seit geraumer Zeit an, doch nun werden die Preise weiter gesenkt. Statt besagter 8,99 Euro müssen diese Nutzer nur 3,99 Euro im Monat zahlen. Bisher lag die Vergünstigung bei etwa 6 Euro. Im Januar 2023 erhöht sich die Gebühr dann auf 4,49 Euro. Alle 12 Monate müssen die Nutzer dann ihren Sonderstatus belegen.

Wer darf sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen?

Die Informationsseite rund um den Rundfunkbeitrag „rundfunkbeitrag.de“ zählt folgende Voraussetzungen auf:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld

  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (3. Kapitel) sowie nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

  • Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld, wenn die Empfänger nicht bei den Eltern wohnen

  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

  • Blindenhilfe

  • Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften

  • Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge

  • Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz

Außerdem befreien lassen, können sich Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wird und Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung leben.

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Wer hat Anspruch auf einen Sozialpass?

Auch Menschen, die in Armut leben, sollen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Dafür ist der Sozialpass da. Mit diesem Pass können Menschen aus finanzschwächeren Haushalten günstiger mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren oder bekommen eine Ermäßigung bei Lehr- und Lernmaterialien.

Jede Kommune regelt die Verteilung des Sozialpasses etwas anders. In Köln müssen laut der Stadt zum Beispiel folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie erhalten laufende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende durch das Jobcenter Köln

  • Sie beziehen Wohngeld durch eine unserer Wohngeldstellen

  • Sie bekommen den Kinderzuschlag von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit

  • Sie erhalten für Ihr Kind Leistungen im Rahmen der Frühförderung

  • Sie wohnen in einem Alten- oder Pflegeheim

  • Sie wohnen in einer stationären Einrichtung der Eingliederungshilfe und haben lediglich einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung

  • Sie haben ein geringes Erwerbs- oder Renteneinkommen, das nur maximal dreißig Prozent über der Sozialhilfe oder dem Arbeitslosengeld II liegt. (jbü)

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