Gleichnamiger Sprachassistent sorgt für Mobbing
Alexa muss wegen Amazon nicht mehr Alexa heißen - Vorschulkind "seelisch belastet"

Es ist fast schon perfide, dass ein Vorschulkind aus Göttingen gehänselt wird, nur weil sie den gleichen Namen trägt wie der von Amazon geführte Sprachassistent: Alexa. Immer wieder muss sie sich Befehlen aussetzen. Jetzt entschied ein Gericht zugunsten des Mädchens. Es darf offiziell einen zweiten Vornamen annehmen.
Stadt Göttingen lehnt Klage zunächst ab
Die Hänseleien „belasten die Klägerin seelisch sehr“, heißt es in einer Mitteilung des Verwaltungsgerichtes Göttingen. Dies sei auch der Grund, wieso die Eltern den Antrag ursprünglich eingereicht haben. Zunächst prallte die Bitte um eine Ergänzung des Vornamens bei der Stadt Göttingen ab. „Die seelische Belastung der Klägerin sei nicht durch ärztliche oder psychologische Gutachten belegt“, begründet die Stadt ihre Ablehnung. Die Eltern klagten und am 21. Juni 2022 dann das Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen zugunsten des Mädchens: Es gehe nur um die Ergänzung des Vornamens, außerdem müssten „die privaten Interessen an der Namensänderung die öffentlichen Interessen an der Namensbeibehaltung überwiegen“, heißt es in dem Statement weiter, und dies sei hier gegeben. Alexa sei zudem das „Schlüsselwort“ beim gleichnamigen Sprachassisten Befehle zu erteilen und sei so besonders missbrauchsgeeignet.
Stadt geht nicht in Berufung
Bis zum 15. August 2022 könnte die Stadt noch in Berufung gehen. Dominik Kimyon von der Stadt Göttingen bekräftigt jedoch auf RTL-Anfrage: „Nein, die Stadt wird nicht in Berufung gehen!“. Trotz der medialen Präsenz, die dieser Fall ausgelöst hat, hoffen die Eltern jetzt, ihre Tochter kann jetzt - mit einem zweiten Vornamen - ein normales Leben führen.