Klassiker bekommt ein zeitgemäßes Update Ab dem 27. Dezember gilt's! Wie der Hinweis „Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker" jetzt heißt

Rezeptfreie Medikamente
Wenn für Medikamente geworben wird, muss immer ein Warnhinweis folgen. Dieser wird jetzt angepasst.
RTL

„Nichts ist unmöglich“ oder „Geiz ist geil“ – manche Werbesprüche haben das Zeug zum Kultstatus.
Ein weiterer Klassiker ist der eher nüchterne Warnhinweis „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ – ein Hinweis, der nach mehr als 30 Jahren nun angepasst wird.
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Schlusspassage des Werbespruchs wird angepasst

Der Satz ist in Funk und Fernsehen allgegenwärtig, wenn Werbung für Arzneimittel kommt. Jetzt tritt für den Schlusshinweis eine leicht geänderte Vorgabe in Kraft.

„Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke“, heißt die neue Formel, die auch schon in Werbespots eingesetzt wird. Damit solle gleichstellungspolitischen Aspekten Rechnung getragen werden, erklärte das Bundesgesundheitsministerium zur Begründung im Entwurf. Der bestehende Hinweis sei „seit Jahren wegen der Verwendung des generischen Maskulinums Gegenstand von Diskussionen“ gewesen. Und nachfragen könne man ja nicht nur bei männlichen Fachleuten.

Im Sommer hatte der Bundestag bereits ein Update für den Pflichthinweis in der Medikamentenwerbung außerhalb von Fachkreisen beschlossen. Nach einer Übergangszeit tritt die Gesetzesänderung nun am 27. Dezember 2023 in Kraft.

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Höhere Werbekosten wegen „des geringfügig verlängerten Textes"?

In Werbespots wurde der Hinweis schon immer schnell gesprochen. Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller gab denn auch in einer Stellungnahme zu den Plänen zu bedenken, der neue, etwas längere Satz sei nicht innerhalb der „etablierten Zeitspanne von vier Sekunden professionell sprechbar“. Kurz vor dem offiziellen Inkrafttreten war die künftige Gesetzesvorgabe bei Pharmaverbänden aber kein Thema.

Das Ministerium erläuterte, dass bei den Unternehmen „ein einmaliger Umstellungsaufwand“ entstehe, der jedoch gering ausfallen sollte. Dazu kommen könnten dann gegebenenfalls höhere Werbekosten wegen „des geringfügig verlängerten Textes, der in der audiovisuellen Werbung zu sprechen ist“.

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Die Änderung greift auch Forderungen von Berufsverbänden auf, Ärztinnen und Psychotherapeutinnen kommen in den Praxen auf einen zusehends größeren Anteil. Zusammengenommen überschritt der Frauenanteil erstmals die 50-Prozent-Marke und lag bei 50,7 Prozent, wie das Bundesarztregister Ende 2022 ergab. (nri/dpa)