Prozess in Dessau-RoßlauNeunjährige auf Elbwiesen missbraucht: Vergewaltiger muss fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis

Das kleine Mädchen war morgens mit ihrem Teddy im Arm zu den Elbwiesen in Roßlau spaziert. Es war Pfingstsonntag. Die letzten unbeschwerten Augenblicke einer Kindheit, die an diesem 9. Juni jäh endete. Ein 27-Jähriger attackierte die Grundschülerin, hielt ihr den Mund zu, würgte sie und vergewaltigte das Kind, das sich heftig wehrte. Nun fiel das Urteil gegen den Mann.
Anklägerin betont Dreistigkeit der Tat
Die Neunjährige kämpft seit jenem Pfingstsonntag mit massiven psychischen Problemen. Sie habe Angstzustände, einen Waschzwang, Schlafstörungen, traue sich nicht mehr aus dem Haus, so die Staatsanwaltschaft. Ihr Peiniger wurde vom Landgericht Dessau-Roßlau wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, schwerer Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Fünfeinhalt Jahre muss der Afrikaner in Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des Opfers hatte achteinhalb Jahre gefordert, der Verteidiger eine Freiheitsstrafe von nur fünf Jahren.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft betonte die Dreistigkeit der Tat. Der 27-Jährige habe sich im öffentlichen Raum ein nicht einmal zehnjähriges Kind gegriffen, um seinen eigenen sexuellen Trieb zu befriedigen. Der Anklagevorwurf habe sich im Wesentlichen bestätigt, sagte die Vorsitzende Richterin Siegrun Baumgarten in der Urteilsbegründung. Der Asylbewerber hatte bei der erdrückenden Beweislast gegen ihn am zweiten Prozesstag gestanden, die Neunjährige von einer Bank aus beobachtet zu haben. Er sei ihr gefolgt und habe sie vergewaltigt. Seine DNA konnte an ihren Kleidern sichergestellt werden. Das Kind wehrte sich, hatte aber mit seinen 28 Kilo Körpergewicht keine Chance gegen den erwachsenen Mann, der nach der Tat mit einem Fahrrad flüchtete. Wenig später konnte er jedoch von Zeugen überwältigt werden, die ihn festhielten, bis schließlich die Handschellen klickten.
Nach der Vergewaltigung auf den Elbwiesen hatte es Demos gegeben
Der Angeklagte ist nach eigenen Angaben in Niger aufgewachsen und hat neun Geschwister, erklärte sein Verteidiger. Ohne Schulabschluss habe er Klempner gelernt und teilweise auch in diesem Beruf gearbeitet. Vor mehreren Jahren sei er nach Europa geflüchtet. Sein Asylantrag sei im Juni 2017 abgelehnt worden, sagte der Verteidiger weiter. Die Abschiebung wurde angekündigt. Weil der Pass fehlte, wurde eine Duldung ausgesprochen.
Als der Fall im Juni in Roßlau bekannt wurde, gab es Demonstrationen. Es waren auch Rechte unter den Teilnehmern. Im Zuschauerraum des Gerichts saßen am Dienstag rund 20 Zuschauer, die teils rege Anteil nahmen. Die vorsitzende Richterin musste sie auch zur Ruhe ermahnen.


