Staatsanwaltschaft: Wasser muss 55 Grad gehabt haben

4-Jährige stirbt nach Verbrennungen: Bestrafte Mutter die eigene Tochter mit heißer Dusche?

Philipp von Ditfurth
Laut Staatsanwaltschaft soll die 4-Jährige mit mindestens 55 Grad heißem Wasser übergossen worden sein, weil sie sich vorher versehentlich in die Hose machte. (Symbolbild)
deutsche presse agentur

Diese Tat macht sprachlos. Eine Mutter soll im vergangenen August ihre gerade einmal 4-jährige Tochter mit 55 Grad heißem Wasser verbrüht haben, weil sie sich zuvor in die Windel machte. Das Mädchen stirbt wenige Tage später an den Folgen des heißen Duschwassers – zu stark waren die Verbrennungen. Im Prozess um den Tod der 4-Jährigen vor dem Landgericht Verden (Niedersachsen) bestreitet die angeklagte Mutter eine Tötungsabsicht. Die Verbrennung sei ein Unfall gewesen.

Heißes Duschwasser löste Haut des Mädchens

Die Kosovarin (25) gibt an, dass sie ihre Tochter im August 2022 in Grasberg (Kreis Osterholz) nach dem Einkoten unter der Dusche habe sauber machen wollen. Sie habe die Temperatur des Wassers geprüft und dem Kind nicht geglaubt, dass es zu heiß sei. Als sie extremen Dampf wahrgenommen habe, habe die Haut des Kindes schon angefangen, sich zu lösen. Sie habe die Wunde mit Salbe versorgt und verbunden. Das kleine Mädchen habe auch die Tage danach nicht geweint. Erst am Todestag sei es sehr blass und auf dem Weg in die Klinik bewusstlos geworden.

Mädchen muss stark gelitten haben

Die Staatsanwaltschaft wirft der Mutter vor, das Mädchen zur Bestrafung mit mindestens 55 Grad heißem Wasser übergossen zu haben, weil es in die Windeln gekotet hatte. Dabei erleidet die 4-Jährige an 35 Prozent der Körperoberfläche starke Verbrennungen, so die Anklage. In den folgenden Tagen habe das Kind immer wieder das Bewusstsein verloren und unter starken Schmerzen gelitten. Trotzdem sucht die Mutter keinen Arzt auf. Erst zwölf Tage später bringt sie ihre Tochter in eine Klinik, wo die 4-Jährige noch am selben Tag verstirbt. Jetzt muss sich die Mutter wegen Totschlags vor dem Landgericht Verden verantworten. (dpa/adr)