Polizei kommt mutmaßlichem Täter auf die Schliche
33 Jahre alter Mordfall in Duisburg vor Gericht: Prozess gegen Christoph H. gestartet
33 Jahre alter Mordfall in Duisburg vor Gericht: Prozess gegen Christoph H. gestartet
Ein Fall, der 33 Jahre lang ungelöst blieb, sorgt nun für Aufsehen. Vor dem Landgericht Duisburg begann heute der Prozess gegen Christoph H., einen Deutsch-Polen, der beschuldigt wird, im Januar 1991 einen Familienvater aus Habgier ermordet zu haben. Die Ermittlungen konnten dank moderner Technik wieder aufgenommen werden – und führten schließlich zur Anklage.
Die Tat: Mord aus Habgier
Der Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft den 63-jährigen Friseur in seinem Haus in Mülheim an der Ruhr ermordet haben. Nach einem Kneipenbesuch sei das Opfer von Christoph H. angesprochen und mit nach Hause begleitet worden. Dort soll er den Mann gewürgt und mit stumpfer Gewalt getötet haben.
„Konkret wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, dass er den Geschädigten mit dem Kabel einer Mehrfachsteckdose und mit seinen Händen gewürgt haben soll und auch stumpfe Gewalt gegen den Hals des Opfers ausgeübt haben soll,“ erklärt Lara Zwirnmann vom Landgericht Duisburg.
Das mutmaßliche Motiv: Habgier. Der Täter wollte wohl Wertgegenstände wie eine wertvolle Cartier-Uhr und Goldmünzen an sich bringen und verkaufen
Ermittlungsdurchbruch nach 30 Jahren
Trotz vorhandener Fingerabdrücke und DNA-Spuren konnte der Fall damals nicht aufgeklärt werden. Erst durch einen Abgleich in einer internationalen Datenbank gelang vor wenigen Jahren der Durchbruch. Auch dank der Arbeit des pensionierten Ermittlers Michael Detscher:
„Wir haben die Tochter ermitteln können, die hocherfreut war, als sie davon gestern erfahren hat, dass wir den Mörder festgenommen haben,“ so Detscher über den emotionalen Moment nach der Festnahme des Angeklagten.
Verteidigung zweifelt an der Beweislage
Der 62-jährige Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.
„Mein Mandant bestreitet die Vorwürfe. Wir haben natürlich hier DNA-Nachweise, aber die lassen sich auch auf ein anderes Tatgeschehen hin erklären. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Sachverhalt aus, der sich aus Sicht der Verteidigung so nicht zugetragen haben kann,“ sagte Verteidiger Nikias Roth.
Ob Christoph H. tatsächlich der Mörder ist, soll nun in der Beweisaufnahme geklärt werden. Im Januar fällt das Urteil. Sollte der Angeklagte schuldig gesprochen werden, droht ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe.