Urteil noch nicht rechtskräftigAnne Wünsche gewinnt Prozess gegen Oliver Pocher!

Das hat ER sich sicher anders geWÜNSCHT!
Das Landgericht Hamburg ist in einem Rechtsstreit zwischen Influencerin Anne Wünsche (34) und Comedian Oliver Pocher (47) zu einem Urteil gekommen. Stein des Anstoßes waren Behauptungen, die Pocher über Wünsche bei seinem Format „Bildschirmkontrolle” gemacht hatte.
Anne Wünsche: „Die Belastung war enorm”
Fünf Jahre lang streiten sich Oliver Pocher und Anne Wünsche vor Gericht. Nun wird der Comedian dazu verurteilt, bestimmte Aussagen über die Influencerin künftig zu unterlassen. Im Falle eines Verstoßes droht ihm sogar eine Haftstrafe. Wie die Anwälte der Influencerin mitteilen, muss Pocher laut Urteil künftige Aussagen über Anne Wünsche unterlassen, ansonsten droht dem Comedian ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro.
Der Anspruch auf Schadensersatz sei vom Gericht jedoch abgelehnt worden. Die „Behauptungen des Herrn Pocher” seien „nicht ausreichend” gewesen. Rechtskräftig sei das Urteil derzeit noch nicht. Beide Seiten können demzufolge innerhalb eines Monats Berufung einlegen.
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Wünsche erklärt in einem Statement, das RTL vorliegt: „Die Belastung war enorm – und das ist keine Übertreibung. Wenn jemand mit so großer Reichweite falsche Tatsachen über dich verbreitet, wirkt sich das auf jeden Lebensbereich aus. Es gab Phasen, in denen ich kaum noch das Haus verlassen habe.“ Umso größer ist nun ihre Freude, dass das Urteil zumindest vorerst für sie ausgefallen ist. „Ich hätte vor Freude weinen können, weil es oft so aussah, als hätte ich keine Chance – als würde die Ungerechtigkeit gewinnen statt der Wahrheit.”
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Hintergrund: Der Mitteilung nach hatte Pocher im Jahr 2020 auf der Plattform Instagram ein Video veröffentlicht, in dem behauptet wurde, dass Wünsche Follower, Likes und 96.500 Herzchen-Kommentare gekauft haben soll. In einem weiteren Clip habe Pocher „diese Behauptungen mit angeblichen Beweisen untermauert”. Die von Pocher aufgestellten Behauptungen seien jedoch „nachweislich falsch” gewesen, weshalb Wünsches Anwalt Stephan Mathé damals mehrere einstweilige Verfügungen beantragt und Strafanzeige wegen übler Nachrede gestellt hatte.
Pocher wollte Unterlassungsansprüche nicht anerkennen
Weil die Unterlassungsansprüche von Pochers Seite nicht anerkannt worden seien, sei dann im Jahr 2023 beim Landgericht Hamburg auf Unterlassung und Schadensersatz geklagt worden. Wünsche seien wegen der Behauptungen, Kooperationen mit Werbepartnern abgesagt worden. Ihr Rechtsbeistand habe nachweisen können, dass vorgelegte Beweise Pochers „unglaubhaft und sein Zeuge unglaubwürdig waren”, heißt es in der Mitteilung weiter.
Noch mal Wünsche: „Mir ging es nicht um Geld, sondern um meine Integrität, meinen Ruf und den Schutz meiner Familie. Der Rechtsweg war für mich die einzig logische Konsequenz.”
Mit Erfolg!
Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche, spot on






