Video vom Schlag weiterhin geteilt Rapper Fat Comedy muss nach Pocher-Ohrfeige in den Knast

Wer nicht hören will, muss fühlen!
Am Rande eines Boxkampfs 2022 hat der Rapper Fat Comedy den Comedian Oliver Pocher geschlagen. Bereits in der Vergangenheit wurde er verurteilt – doch das Video von der Attacke verbreitet er trotz Verbots weiter. Jetzt muss er darum in den Knast.
Gleich mehrfach gegen Verbot verstoßen – Ordnungshaft für Fat Comedy!
Wegen der Verbreitung eines Videos, das eine Attacke auf den Comedian Oliver Pocher zeigt, ist gegen den Rapper Fat Comedy eine Ordnungshaft verhängt worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt verhängte mittels zweier Beschlüsse insgesamt zwölf Tage, wie eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage bestätigte. Grund ist, dass der Rapper trotz gerichtlicher Verbote weiter ein Video der Tat aus dem Jahr 2022 verbreitet habe, um Pocher damit zu demütigen. Zuvor hatte das Magazin Legal Tribune Online berichtet.
Gegen die entsprechenden Unterlassungsanordnungen habe der Rapper in fünf Fällen verstoßen, erklärte das OLG. Es verhängte statt zunächst Ordnungsgeld gleich Ordnungshaft. Dies könne „insbesondere dann in Betracht kommen, wenn das bisherige und wiederholte Verhalten des Schuldners erkennen lässt, dass ihn die Verhängung und Vollstreckung eines Ordnungsgeldes von weiteren Verstößen gegen die ergangenen Anordnungen nicht abhalten würde“.
Lese-Tipp: Nach Ohrfeigen-Skandal: So reagiert Amira auf die Attacke
Für die Aufmerksamkeit? Fat Comedy teilte Video von Pocher-Ohrfeige immer wieder
Die Aufnahmen nutze der Rapper, „um seine eigene mediale Popularität zu steigern und die Demütigung des Gläubigers fortlaufend zu perpetuieren“, befand das OLG. Die Ohrfeige am Rande eines Boxkampfes in Dortmund und das Verbreiten des Videos hatten bereits ein erhebliches juristisches Nachspiel, zivilrechtlich und strafrechtlich.
DAS sagt Fat Comedys Anwalt zum Urteil des Rappers
Fat Comedys Anwalt Burkhard Benecken sagte auf dpa-Anfrage, sein Mandant sehe die Ordnungshaft als „berechtigten Denkzettel”. Fat Comedy habe „endgültig verstanden”, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sei und auch dort Persönlichkeitsschutz gelte.
Lese-Tipp: Chris Tall und Oliver Pocher trauern um Comedy-Kollegen
Statt der Ordnungshaft wäre auch ein Ordnungsgeld möglich gewesen, schilderte Benecken. Zwar sei auch die Ordnungshaft ein Schock für seinen Mandanten, aber: „Ein hohes Ordnungsgeld hätte ihn stärker getroffen.”
Entscheidung mit Signalwirkung
Das sieht Oliver Pochers anders: „Die Entscheidung des Senates stärkt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat und ist absolut notwendig, um einen Wiederholungstäter wie den Schuldner in seine Schranken zu weisen. Ihm wurde es viel zu lange gestattet, sich außerhalb der Rechtsordnung zu bewegen – und dies ohne jegliche Konsequenz”, sagt Dr. Patricia Cronemeyer. Die Anwältin des Comedians weiter: „Indem sich das Gericht schützend vor unseren Mandanten stellt, hat die Entscheidung eine wichtige Signalwirkung für Opfer von Straftaten und schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Sie zeigt, dass Betroffene nicht ohnmächtig zurückgelassen werden, wenn Täter wie der Schuldner gerichtliche Entscheidungen systematisch missachten.”
In einem Strafverfahren war der Rapper im März 2024 vom Amtsgericht Dortmund wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt worden. Damals hatte er beteuert, er bereue nicht nur die Ohrfeige, sondern auch, dass er das Video von der Tat und weitere Postings auf Social Media verbreitet habe. (jow/vdü/dpa)