Konsequenzen für RapperinEinspruch nach Promille-Fahrt! Katja Krasavice muss vor Gericht

Konsequenzen nach Suff-Fahrt!
Das Amtsgericht Leipzig hat wegen einer Trunkenheitsfahrt von Ende Mai 2025 einen Strafbefehl gegen Katja Krasavice erlassen. Diesen akzeptierte die Rapperin nicht. Die Folge: Nach RTL-Informationen muss sie am 20. Februar 2026 vor Gericht erscheinen.
Katja Krasavice legte Einspruch gegen Strafbefehl ein
Am frühen Morgen des 29. Mai fiel der Polizei in Leipzig ein BMW auf, der zu schnell unterwegs war und sogar über rote Ampeln fuhr. Am Steuer: Rapperin Katja Krasavice. Laut Amtsgericht und Krasavices Anwalt betrug der rechtsmedizinisch festgestellte Blutalkoholwert 1,28 Promille.
Auf RTL-Anfrage teilte die Staatsanwaltschaft Anfang November mit, dass sie „gegen die Beschuldigte einen Strafbefehl (AZ. 212 Cs 502 Js 34804/25) wegen der Trunkenheitsfahrt von Ende Mai 2025 beantragt und das Amtsgericht Leipzig diesen Ende Oktober 2025 auch erlassen hat.” Bei einem Strafbefehl handelt es sich um ein schriftliches Urteil, das ohne Prozess gültig ist, wenn der Beschuldigte keinen Einspruch einlegt. Katja Krasavice hätte demnach eine Geldstrafe im niedrigen sechsstelligen Bereich erwartet. Zudem wurden die Fahrerlaubnis entzogen, der Führerschein eingezogen und eine zehnmonatige Fahrerlaubnissperre ausgesprochen. Der Anwalt der Rapperin legte innerhalb der Frist Einspruch ein. Deshalb muss die Rapperin jetzt vor Gericht erscheinen.
Verwendete Quellen: RTL


