Kollegin klagt sie an„Absoluter Unsinn!“ Rebel Wilson reagiert auf Verleumdungsvorwürfe

Schauspielerin Charlotte McInnes fühlt sich von ihrer Kollegin Rebel Wilson schlecht behandelt. Sie zeigt sie sogar wegen Verleumdung an. Jetzt muss die 46-jährige Wilson vor einem Gericht in Sydney aussagen und bestreitet die Vorwürfe.
In Sydney hat sich Rebel Wilson am Dienstag erstmals selbst zu den Vorwürfen geäußert, die seit Monaten an ihrem Ruf kratzen. Die „Brautalarm“-Darstellerin steht im Mittelpunkt eines Verleumdungsprozesses, den die junge australische Schauspielerin Charlotte MacInnes gegen sie angestrengt hat. Den zentralen Vorwurf, die heute 46-Jährige habe Frauen bei den Dreharbeiten zu ihrem Regiedebüt „The Deb“ schlecht behandelt, bezeichnete Wilson laut BBC als „absoluten Unsinn“.
MacInnes, die in Wilsons Film eine Hauptrolle spielt, wirft der Schauspielerin vor, ihren Ruf durch eine Reihe von Instagram-Posts in den Jahren 2024 und 2025 beschädigt zu haben. Wilson hatte ihr darin unter anderem unterstellt, eine Beschwerde über sexuelle Belästigung durch die Produzentin Amanda Ghost erfunden und später aus Karrieregründen widerrufen zu haben. MacInnes bestreitet, eine solche Beschwerde überhaupt jemals erhoben zu haben.
Auf die Frage der Anklage, ob sie sich selbst als „Verfechterin der Frauen“ verstehe, antwortete Wilson mit Ja. Doch Sue Chrysanthou, die MacInnes vertritt, ließ in ihrem Kreuzverhör nicht locker. Sie konfrontierte die Schauspielerin damit, sich öffentlich abfällig über mehrere Frauen aus dem Filmteam geäußert zu haben - darunter MacInnes, Ghost und eine Drehbuchautorin. Wilson bestritt zudem, dass negative Aussagen über Frauen in sozialen Medien überhaupt als schlechte Behandlung gelten könnten - schließlich seien sie „wahrheitsgemäß“.
Wiederholt gab Wilson an, sich an Details nicht erinnern zu können. Eine Beteiligung an Webseiten, die Gerüchte über Ghost und MacInnes verbreitet haben sollen, stritt sie ab. Auch an die Kontroverse von 2018, als sie sich als „erstes Plus-Size-Mädchen“ in einer Romantikkomödie bezeichnet hatte, wollte sie sich nicht mehr erinnern. Die Bezeichnung als Lügnerin durch die Anklage nannte Wilson „ungeheuerlich“.
Im Kern des Verfahrens steht ein Vorfall vom September 2023. MacInnes und Produzentin Amanda Ghost waren am Bondi Beach schwimmen, als Ghost eine allergische Reaktion auf das kalte Wasser erlitt. Zurück in Ghosts Apartment ließ MacInnes ein heißes Bad ein, beide stiegen in Badebekleidung in die Wanne.
Wilson sprach später mit MacInnes über die Szene. Was dabei genau gesagt wurde, ist umstritten. Wilson behauptet, MacInnes habe sich „unwohl“ gefühlt. MacInnes hingegen sagte vor Gericht, sie habe die Situation lediglich als „seltsam“ oder „bizarr“ beschrieben. Wilson habe einen „harmlosen Vorfall“ verzerrt und ausgenutzt. Dem Gericht wurden Textnachrichten Wilsons an Ghost vorgelegt, in denen sie schrieb, MacInnes habe „null Probleme“ mit dem Vorfall gehabt.
MacInnes klagt auf Schadenersatz wegen Wilsons Beiträgen und fordert, dass sie die Behauptungen im Internet nicht wiederhole. Wilsons Anwälte argumentieren ihrerseits, MacInnes‘ Karriere habe unter den Posts nicht gelitten - im Gegenteil, sie habe einen Plattenvertrag erhalten und stehe in einer von Ghost produzierten US-Theaterproduktion auf der Bühne. Wilsons Aussage soll am Mittwoch fortgesetzt werden.
Verwendete Quellen: nan/spot


