„Unsicherer Gang”
Das sagt die Staatsanwaltschaft zu Lehmanns Oktoberfest-Sufffahrt!
Er hat schon wieder Zoff mit dem Gesetz!
In der Nacht von Sonntag auf Montag ist Torwart-Legende Jens Lehmann (54) in München stark alkoholisiert von der Polizei in seinem Auto erwischt worden. Jetzt läuft gegen den ehemaligen Nationaltorwart ein Verfahren wegen Trunkenheit am Steuer.
„Deutlicher Alkoholgeruch”
Auf RTL-Anfrage erklärt die Staatsanwaltschaft München: „Herr Lehmann wurde aufgrund auffälligen Fahrverhaltens mit einem PKW im Innenstadtbereich München am 23.09.24 gegen 01:30 Uhr einer Polizeikontrolle unterzogen.“ Als der Keeper aussteigt, nehmen die Beamten einen „deutlichen Alkoholgeruch und unsicheren Gang wahr“.
Im Video: Jens Lehmann mit Kettensäge auf Nachbargarage losgegangen?
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Verfahren läuft
Der WM-Held von 2006 war wohl stark angetrunken. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft führt aus: Ein Atemalkoholtest erbrachte kein verwertbares Ergebnis, woraufhin die Durchführung einer Blutentnahme angeordnet und der Führerschein sichergestellt wurde.”
Im Klartext: Lehmann darf vorerst nicht mehr Auto fahren. Und wie RTL erfuhr, ist auch nicht klar, ob und wann der Torwart seinen Führerschein wieder zurückbekommt. Hierfür ist wohl vor allem das Ergebnis der Blutkontrolle entscheidend, was laut Staatsanwaltschaft noch nicht vorliegt. Und weiter: „Unsere Ermittlungen wegen des Tatverdachtes der Trunkenheit im Verkehr dauern an.“ Auf eine RTL-Anfrage hat Jens Lehmann bisher nicht reagiert.
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Lehmann und die Justiz
Tatsächlich ist es nicht das erste Mal, dass Lehmann Ärger mit der Justiz hat. Im Dezember 2023 wurde er vom Amtsgericht Starnberg zu einer Geldstrafe in Höhe von 420 000 Euro verurteilt. Der Ex-Torwart soll mit einer Kettensäge den Dachbalken der Nachbarsgarage angesägt haben, um einen besseren Blick auf den Starnberger See zu haben. Aktuell hat er Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Nun hat er schon wieder Zoff mit dem Gesetz!