Für Regime ist er ein VerräterIran: Darum verliert Bayern-Star Ali Karimi jetzt seine Häuser

Ali Karimi stellt sich gegen das Regime im Iran. Der ehemalige Bayern-Spieler solidarisiert sich mit der Protestbewegung im Land. Das hat Folgen für den im Exil lebenden Ex-Fußballer. Er verliert viele Immobilien.
Die iranischen Behörden haben die Beschlagnahmung mutmaßlicher Immobilien des früheren Bayern-Profis Ali Karimi angeordnet. Der ehemalige iranische Fußball-Nationalspieler gilt als regierungskritisch und lebt seit 2022 im Exil.
Der 47-Jährige, der von 2005 bis 2007 für den deutschen Rekordmeister FC Bayern spielte, sei ein „Verräter des Heimatlandes, der seit Jahren umfangreich bei der Unterstützung des Feindes aktiv ist“, begründete die Justiz-Nachrichtenagentur „Misan“ den Schritt am Montag. Zwei Gewerbe- und vier Wohnimmobilien Karimis seien „identifiziert und auf gerichtliche Anweisung beschlagnahmt worden“.
Der frühere Mittelfeldspieler hatte sich in den vergangenen Jahren in Onlinediensten immer wieder kritisch zur politischen Lage in seiner Heimat geäußert und Proteste gegen die Machthaber in Teheran unterstützt. 2022 wurde Karimi von den Behörden seines Heimatlandes in Abwesenheit wegen Unterstützung der Massenproteste nach dem Tod der jungen Kurdin Mahsa Amini angeklagt.
Karimi hatte sich schon 2023 gewünscht, dass sich mehrere prominente Sportler ebenfalls gegen das Regime erheben „Gerade Nationalspieler haben immer einen Platz in den Herzen der Fans ihres Landes. Wenn man sich diese besondere Plattform vor Augen führt, ist es meiner Meinung nach die Pflicht eines jeden Fußballers, sich für gesellschaftliche Belange einzusetzen“, sagte er: „Es ist mein Wunsch, dass jeder Athlet seinen Platz auf der richtigen Seite der Geschichte findet und sich für die Frau-Leben-Freiheit-Revolution engagiert.“
Nach einer weiteren regierungskritischen Protestwelle zum Jahreswechsel und seit Beginn des Krieges mit den USA und Israel hatte die iranische Justiz immer wieder damit gedroht, den Besitz von Menschen, die als Bedrohung der nationalen Sicherheit eingestuft werden, zu beschlagnahmen.
Verwendete Quellen: tno/sid



