Verfassungsschutz nennt AfD nicht rechtsextremistischAfD doch nicht „gesichert rechtsextremistisch”? Verfassungsschutz legt Formulierung auf Eis
Die AfD hat geklagt – und am Donnerstag (08.05.) vorerst Recht bekommen: Der Verfassungsschutz mit Sitz in Köln muss die Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistisch” vorläufig auf Eis legen. Und zwar so lange bis das Verwaltungsgericht Köln über den AfD-Eilantrag entschieden hat.
Der Verfassungsschutz nennt die AfD vorerst nicht mehr rechtsextrem. Gegen die Einstufung hat die Partei mit einem Eilantrag geklagt.
Somit bleibt sie zunächst ein Verdachtsfall. Obwohl selbst das rechtlich noch nicht entschieden ist. Und noch in letzter Instanz beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig liegt. Für den Pressesprecher in NRW ist zumindest die Nachricht am Donnerstag (08.05.) ein Erfolg. Kris Schnappertz sagt: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Behauptung nicht mehr aufstellen, die sie in diesem Gutachten, was wir noch nicht kennen, aufgestellt haben. Vielleicht hätte Frau Faeser ganz gut getan, es vorher fachlich zu prüfen, bevor sie dann übereilt dieses Verfahren eröffnet beziehungsweise dieses Gutachten veröffentlicht.”
Wie geht´s jetzt weiter
Erst am Freitag (02.05.) hat Ex-Bundesinnenministerin Faeser angekündigt: Laut Verfassungsschutz sei die Partei bundesweit gesichert rechtsextremistisch. Genau das sagt der Inlandsgeheimdienst ab heute nicht mehr. Das heißt aber nicht, dass das Amt seine Meinung geändert hat. Die Klage der AfD ging beim Verwaltungsgericht in Köln ein. Denn dort hat der Verfassungsschutz seinen Sitz. Das Bundesamt äußert sich mit Blick auf das laufende Verfahren nicht zu der Sache öffentlich.
Rechtlich ist übrigens die Rede von einer sogenannten Stillhaltezusage. Das Verfahren wird sozusagen pausiert. Den Grund dafür ordnet Verfassungsrechtler Markus Ogorek ein: „Der Verfassungsschutz hat ja ein Gutachten vorgelegt, dass über 1000 Seiten hat. Und diese 1000 Seiten, die können natürlich jetzt auch nicht von den Richterinnen und Richtern in Köln so schnell gelesen werden. Und vor diesem Hintergrund gibt das Bundesamt diese Stillhaltezusage ab, damit die Richter Zeit gewinnen, sich mit dem Fall angemessen auseinanderzusetzen.“ Bis das Gericht ein Urteil spricht, wird es voraussichtlich mindestens noch ein Jahr dauern.
































