Blockaden aufgestellt

Nachbarschaftsärger - Mehrere Häuser abgeschnitten

Ein Poller – sorgt für maximalen Ärger. Ein Anwohner hat ihn aufgestellt, um zu verhindern, dass andere über sein Grundstück fahren. Doch dahinter liegen mehrere Häuser und Gärten. Für die Betroffenen ein unhaltbarer Zustand. Joëlle Marie Arendt bringt es auf den Punkt: „Ich würde am liebsten ausrasten, das Ding rausreißen und sagen: ‚Es reicht!“. Auch Stefanie Reitzig kann nicht fassen, was hier passiert: „Gehört sich einfach nicht. So ist man nicht zur Nachbarschaft.“ Bastian Dinspel sieht das genauso: „Ich finde es ein Unding, dass eine Person mit einer solchen Entscheidung mehrere Familien in solche Schwierigkeiten bringen kann.“

Fast 100 Jahre lang war der Weg frei

Fast ein Jahrhundert lang hieß es in Marienheide: Freie Fahrt für die Nachbarn. Auch wenn die Straße über Privatgelände führte. Das berichten Horst und Bastian Dinspel, Vater und Sohn. Eine offizielle Eintragung im Grundbuch gab es zwar nie, doch man einigte sich per Handschlag. Doch dann wechselte das Grundstück vor rund zehn Jahren den Besitzer. Zunächst ließ auch er die Nutzung zu, doch plötzlich zog er die Reißleine. Horst Dinspel erinnert sich noch genau an den Moment: „Dann hat der Nachbar sich mitten auf die Straße mit dem Auto gestellt, hat gesagt: „Du kommst hier nicht mehr durch.““ Kurz darauf ließ der Nachbar den Poller aufstellen und ein Verbotsschild anbringen.

Ein Haus, das nicht mehr genutzt werden darf

Während Familie Dinspel immerhin noch eine Treppe zu einem alternativen Zugang nutzen kann, trifft es Joëlle Marie Arendt besonders hart. Ihr und ihrem Vater gehört das Haus. Doch dann kam der Brief vom Oberbergischen Kreis: Wegen der fehlenden Erschließung darf das Haus nicht mehr genutzt werden. Der Grund: eine Beschwerde des Nachbarn. Für die junge Frau ist das ein Schock: „Für mich innerlich ist es natürlich ein Scheißgefühl, wenn ich es so sagen darf. Denn es ist das Haus, wo ich aufgewachsen bin. Eigentlich war geplant, da drin wohnen zu bleiben oder es halt ordentlich zu verkaufen an wen Angemessenes. Und jetzt steht es hier und verrottet.“

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Genehmigte Baumaßnahmen – aber kein Wegerecht

Besonders bitter: In der Vergangenheit wurden für das Haus verschiedene Baumaßnahmen genehmigt – ohne dass die fehlende Zufahrt zum Problem wurde. Der Oberbergische Kreis erklärt dazu schriftlich: „[Bei] Gebäudeaufstockungen oder der nachträglichen Genehmigung von Garagen, [wird] die Frage der verkehrlichen Erschließung nicht mehr geprüft [...], da davon auszugehen ist, dass das vorhandene Wohnhaus eine verkehrliche Erschließung besitzt.” Doch juristisch ist die Lage eindeutig: Der Nachbar darf die Zufahrt verbieten. Ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht. Rechtsanwalt Arndt Kempgens sieht daher kaum Chancen für die Betroffenen: „Also es sieht so aus, dass die Situation hier rechtlich etwas aussichtslos ist. Aber ich glaube schon, dass eine außergerichtliche Einigung möglich wäre, dass die Nachbarn hier etwas zahlen für das Wegerecht und das dann auch eingetragen wird.“

Der Grundstücksbesitzer verteidigt sich

Der Grundstücksbesitzer schildert seine Sicht der Dinge am Telefon so: „Er habe jahrelang schweren Lieferverkehr zu seinem Nachbarn geduldet. Im Laufe der Zeit habe er dann aber festgestellt, dass die Lieferfahrzeuge seinen Weg beschädigen. Außerdem sei ihm zweimal jemand gegen das Vordach des Hauses gefahren. Er aber sei auf dem Schaden sitzen geblieben. Daraufhin habe er seinem Nachbarn gesagt, dass kein Lieferfahrzeug mehr über seinen Weg fahren dürfe.“ Doch daran habe sich offenbar niemand gehalten. Also zog er die Notbremse – mit Poller und Verbotsschild. Für die Anwohner bleibt damit nur eins: sich weiter mit dem „Poller-Koller“ zu arrangieren.