Sexueller Missbrauch bei Kindern und JugendlichenMehr als 4.000 registrierte Missbrauchsfälle - NRW im bundesweiten Vergleich auf Platz eins

von Antonia Schütter

Die Zahl der Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern bleibt auf hohem Niveau. Die Polizei hat im vergangenen Jahr rund 18.000 Betroffene im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch gezählt. Das geht aus dem Lagebild „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen” des Bundeskriminalamts (BKA) hervor.

Gefahr: Das Internet

Sie sind jung und oft hilflos. Und genau das wird immer wieder ausgenutzt. Auf dem Papier 16.354 mal. Es geht um die Zahl der bundesweiten Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern unter 14 Jahren. Der Wert ist ähnlich hoch, wie im vergangenen Jahr. Aber das sind nur die registrierten Übergriffe. Die Dunkelziffer ist höher. Bundesinnenmister Dobrindt hat am Donnerstag (21.08.) ein entsprechendes Lagebild dazu vorgestellt. 2024 zählt die Polizei 18.085 Opfer. Darunter können auch Kinder sein, die mehrfach sexuellen Missbrauch erleiden mussten. Eine große Gefahr: Das Internet. Auch durch das sogenannte Cybergrooming. Dabei geben sich Täter im Netz oft als gleichaltrig aus. Bringen die Kinder dazu, ihnen freizügige Fotos zu schicken. Ebenso zugenommen: Das Teilen jugendpornografischer Inhalte. Auch über die sozialen Medien. Die Opfer sind laut Lagebild überwiegend weiblich. Einige Tatverdächtige sind selbst sogar unter 14 Jahren und damit nicht strafmündig. Laut des Bundeskriminalamtes kennen sich Täter und Opfer oft. Jeder fünfte Verdächtige kommt nicht aus Deutschland.

Zahlen aus NRW

Mit 4.426 registrierten Missbrauchsfällen ist NRW im bundesweiten Vergleich auf Platz eins. Am Rande der Videospielemesse Gamescom erklärt NRW-Innenminister Reul: Unser Bundesland habe schon viel gegen die Übergriffe gemacht, deshalb seien die Zahlen so hoch. Die NRW Polizei soll besser für digitale Gefahren ausgerüstet werden. Laut Landesregierung geht das aber nicht von heute auf morgen. Die Opposition fordert mehr. Mehr Prävention in Schulen und Kitas, so die NRW FDP. Auf Bundesebene will Alexander Dobrindt eine verpflichtende Speicherung von IP-Adressen gesetzlich umsetzen. Und zwar für drei Monate. Das soll es einfacher machen, Täter im Netz zu identifizieren.