Entscheidung der EU-VerkehrsministerDämpfer für Fluggäste – Reisende haben erst nach vier Stunden Anspruch auf Entschädigung

von Anne Tafferner

Flugreisende sollen künftig bei Verspätungen erst nach vier Stunden Anspruch auf Geld haben. Dafür haben die EU-Verkehrsminister am Donnerstag (06.06.) in Luxemburg gestimmt.

Entschädigung erst ab vier Stunden Warten

Wer am Flughafen ist, steht kurz davor, den Alltag hinter sich zu lassen. Kommt es dann zu Verspätungen, ist die Vorfreude schnell getrübt. Ein kleiner Trost für die Warterei: Eine Entschädigung. Die gab es in der Europäischen Union bislang ab drei Stunden. Am Donnerstag (05.06.) haben die EU-Verkehrsminister in Luxemburg aber für eine Änderung gestimmt. Künftig soll es erst ab vier Stunden Geld geben.

300 Euro nach vier Stunden Verspätung, 500 Euro bei sechs Stunden

Deutschland stimmte bei den Verhandlungen gegen die Abschwächung der Fluggastrechte - in einer ersten Runde mit Erfolg. Ursprünglich sollte es sogar erst ab fünf Stunden Warten Geld geben. Polen hatte es sich als amtierende Ratspräsidentschaft aber zum Ziel gemacht, Airlines zu entlasten. Deswegen stand das Thema gleich zweimal auf der Tagesordnung. In der zweiten Runde ging es dann um vier statt fünf Stunden – ein Kompromiss. Belgien und Ungarn wechselten die Seiten. Die Mehrheit stimmte letztlich dafür. Bedeutet im Klartext: Flugreisende bekommen künftig 300 Euro ab vier Stunden Verspätung – bei einer Flugstrecke von bis zu 3.500 Kilometern. Ab sechs Stunden gibt es 500 Euro bei Langstreckenflügen. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft hätte sich gewünscht, dass die Airlines erst ab fünf Stunden zahlen müssen.

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Kritik von Verbraucherzentrale

Verbraucherschützer hingegen schlagen Alarm! Vergangenes Jahr hatten rund 9,2 Millionen Reisende Anspruch auf Entschädigung wegen Verzögerungen. Durch die Änderung würden künftig etwa 60 Prozent weniger Geld fürs Warten bekommen. Reisende können jetzt nur noch auf das Europäische Parlament hoffen. Das muss ebenfalls zustimmen, bevor die Änderung in Kraft treten kann.