Strafe für StreifenBochumerin bekommt Abmahnschreiben von Anwalt - 650 Euro für Porno

Schock für eine Frau aus Bochum, als sie in ihren Briefkasten guckt und darin ein Schreiben entdeckt: Eine Abmahnung in Höhe von 650 Euro - für einen Porno. Den soll die 62-Jährige aber nie heruntergeladen haben.

„Die Orgasmen meiner Frau“

Der Porno soll am fünften November vergangenen Jahres im Netz hochgeladen worden sein. Und eine Frau aus Bochum soll den Film in einer Tauschbörse veröffentlicht haben. So zumindest der Vorwurf gegen diese 62-Jährige. Christiane Ringes bekommt ein Abmahnschreiben einer Hamburger Anwaltskanzlei. Für ihr angebliches „Verbrechen” soll sie 650 Euro blechen.

Kein Einzelfall

Absender der Porno-Abmahnung: Der Hamburger Rechtsanwalt Yussof Sarwari. Er vertritt verschiedene Rechteinhaber, deren Filme auf Internetseiten illegal verbreitet werden. Der Anwalt aus Hamburg ist sich sicher: Über den Internetanschluss von Christiane Ringes hat ein Upload stattgefunden und dadurch wurde das Urheberrecht verletzt.

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Ringes bleibt standhaft

Diesen Vorwurf muss die Bochumerin widerlegen. Genau das ist aber gar nicht so leicht. Denn: Jeder, der Zugang zu ihrem Internet hat, könnte den Film verbreitet haben. Zum Beispiel Nachbarn oder Freunde, denen sie ihr WLAN-Passwort mal gegeben hat. Oder ein Fremder, der sich in das System gehackt hat. Deswegen hat Christiane Ringes einen Anwalt eingeschaltet. Der kümmert sich regelmäßig um solchen Abmahnschreiben. Er ist sich ziemlich sicher, dass Christiane Ringes nichts zahlen muss. Er rät auch anderen Betroffenen, sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Der Hamburger Anwalt hat den Betrag übrigens mittlerweile auf 450 Euro reduziert. Die Bochumerin will aber auch die nicht zahlen. Sie hat keinen Porno im Internet hochgeladen. Da bleibt sie standhaft.