Heckenschnitt sorgt für Zoff

Blutiger Streit in Lünen – 84-Jähriger attackiert seinen Nachbarn

von Annalena Kirsten

Am Mittwoch (04.06) ist ein Streit in einer Kleingartenanlage in Lünen (Kreis Unna) eskaliert. Ein 64-Jähriger stellte wohl fest, dass sein Nachbar ohne Erlaubnis seine Hecke geschnitten hat. Daraufhin eskalierte ein Streit. Erst verbal, dann schlug der Nachbar mit einem Beil mehrfach zu.

Beil statt Worte

Ein 64-Jähriger kommt schwer verletzt im Krankenhaus. Sein 84-jähriger Parzellennachbar wird abgeführt: „So wie es nach ersten Erkenntnissen aussieht, hat sich der 64-jährige darüber geärgert, dass sein Nachbar seinen Garten betreten und dort unerlaubt seine Hecke geschnitten hat. Daraufhin hat er ihn dann in seinem Garten aufgesucht und wollte ihn zur Rede stellen“, so Tobias Boccarius von der Dortmunder Polizei. Diskutiert wird darüber aber offenbar nur kurz. Dann eskaliert die Situation: Nach den Worten fliegt ein Beil, damit soll der 84-Jährige auf seinen Nachbarn losgegangen sein. Laut Polizei schlägt der Senior mehrfach auf sein Opfer ein und schubst es. Der 64-Jährige kann sich wieder aufrichten, soll versucht haben seinen Angreifer auf dem Boden zu fixieren. Auch liegend soll der Ältere weiter mit dem Beil um sich geschlagen haben: „Die Nachbarn haben sich vorbildlich verhalten. Sie haben den Notruf gewählt, sind dazwischen gegangen und haben Erste Hilfe geleistet“, so Boccarius weiter.

Keine U-Haft für Angreifer

Der Mann liegt noch immer im Krankenhaus, der 84-Jährige hingegen wurde von der Polizei entlassen. Laut der Ermittler besteht kein Grund für eine Untersuchungshaft: „Beispiele dafür könnten Flucht oder Verdunklungsgefahr sein. Die Polizei prüft regelmäßig, wenn Personen vorläufig festgenommen werden, ob diese besonderen Gründe für eine polizeiliche Untersuchungshaft vorliegen. In diesem Fall waren sie nicht gegeben und der Mann wurde entlassen“, so Boccarius. „Das bedeutet aber natürlich nicht, dass nichts passiert, sondern gegen den Mann wurde ein Strafverfahren eingeleitet wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen Sachbeschädigung.” Die Ermittlungen gegen den 84-Jährigen laufen. Gefährliche Körperverletzung kann mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Sicher scheint aber schon jetzt: So schnell kommen die Nachbarn wohl auf keinen grünen Zweig mehr.