Verfahren in MünsterAbschiebung von Ex-IS-Kämpfer trotz Urteils weiter unsicher
2017 wird ein Tadschike wegen seiner IS-Mitgliedschaft verurteilt. Zur Abschiebung des Mannes ist es aber seitdem nicht gekommen. Auch weil er sich im Februar mit einem Messer dagegen wehrte. Am Mittwoch ist ein Urteil am Verwaltungsgericht Münster gefallen.
Verwaltungsgericht Münster weist Klage ab – doch Verfahren nicht beendet
Es könnten seine letzten Monate in Deutschland sein: Der Tadschike Mukhammadsaid S. darf abgeschoben werden. Das hat heute das Verwaltungsgericht Münster entschieden. Der Richter verwies auf eine Zusage Tadschikistans. Demnach drohe dem Ex-IS Kämpfer keine Folter in seinem Heimatland. Für den Richter besteht deswegen keine „beachtliche Wahrscheinlichkeit einer menschenunwürdigen Situation” in dem Land Zentralasiens.
Ein Fall mit langer Vorgeschichte
Der Fall zieht sich seit Jahren:
- 2014 stellte Mukhammadsaid S. erstmals Asyl in Deutschland – vergeblich.
- Kurz darauf schloss er sich in Syrien der Terrormiliz IS an.
- 2015 kehrte er nach Deutschland zurück, stellte erneut Asyl, wieder ohne Erfolg.
- 2017 wurde er wegen Mitgliedschaft beim IS zu fünf Jahren Haft verurteilt.
- 2018 stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Abschiebeverbot für den 57-Jährigen fest.
- 2024 widerruft die Behörde dieses Verbot.
- Im Februar 2025 sollte der Mann in Abschiebehaft. Daraufhin randalierte er in einer Polizeistelle und verletzte sich selbst mit einem Messer.
- Am Mittwoch dann das Urteil: Das Abschiebeverbot wurde rechtmäßig widerrufen. Er darf nach Tadschikistan abgeschoben werden.
Noch ein Klageverfahren offen
Dieses Urteil ist aber nicht das letzte Wort. „Der Kläger hat noch ein weiteres Klageverfahren hier beim Verwaltungsgericht Münster anhängig“, so Gerichtssprecher Till Fohrbeck. Dabei gehe es um ausländerrechtliche Fragen, etwa um familiäre Bindungen oder gesundheitliche Aspekte. Ein Termin für eine Verhandlung steht noch nicht fest. Deswegen befindet sich der ehemalige IS-Kämpfer weiter auf freiem Fuß im Münsterland – trotz des heutigen Urteils.