Was Verbraucher wissen müssenJetzt geht’s um die Wurst! Riesiger Rückruf wegen Salmonellen-Gefahr

Diese Frühstücksknacker gehören nicht auf den Frühstücksteller!
Wer von die Rostocker Frühstücksknacker im Kühlschrank hat, sollte dringend das Mindesthaltbarkeitsdatum darauf checken. Denn manche Produkte könnten Salmonellen enthalten.
Salmonellen in Würstchen! Das müssen Verbraucher wissen
Wer morgens gerne einmal in eine knackige Wurst beißt, sollte aktuell auf die Frühstücksknacker von dem Hersteller die Rostocker Wurst- und Schinkenspezialitäten GmbH verzichten – zumindest auf Produkte mit einem bestimmten Mindesthaltbarkeitsdatum.
Der Grund: „Im Rahmen interner Eigenkontrollen wurden in unserem Produkt Frühstücksknacker der Marke die Rostocker Salmonellen nachgewiesen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Unternehmens.
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Salmonellen können unter anderem zu Durchfall, Bauchschmerzen und Erbrechen führen. Besonders für Kinder, Senioren und Menschen mit geschwächtem Immunsystem kann eine Salmonellen-Erkrankung jedoch auch einen schweren Verlauf annehmen. Sollten besagte Symptome langanhaltend auftreten, sollten Patienten sicherheitshalber einmal zum Arzt.
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Diese Produkte sind vom Rückruf betroffen
„Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes rufen wir daher die betroffene Charge zurück“, schreibt die Rostocker weiter. Folgendes Produkt sei vom Rückruf betroffen:
Produktbezeichnung: Frühstücksknacker von die Rostocker
Verpackungsgewicht: 250 Gramm
Chargennummer: 335501
Auf die Knacker mit folgenden Mindesthaltbarkeitsdaten sollten Verbraucher lieber verzichten:
27.07.2025
28.07.2025
02.08.2025
03.08.2025
04.08.2025
05.08.2025
08.08.2025
09.08.2025
Hier bekommt ihr euer Geld zurück
Laut die Rostocker seien bereits alle nötigen Maßnahmen zur „Ursachenklärung und Vorbeugung“ eingeleitet worden. „Was Sie tun sollten: Bitte verzehren Sie das Produkt nicht, wenn es eines der oben genannten Mindesthaltbarkeitsdaten trägt“, appelliert das Unternehmen jedoch an seine Kunden.
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Die Produkte können in jeder Verkaufsstelle zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.