Hohe Bußgelder drohenGefahr für Wildtiere – eingeschläferte Haustiere nicht vergraben!

Gifte bedrohen Wildtiere!
Wer sein geliebtes Haustier verloren hat, ist in großer Trauer - auch wenn das Tier durch eine Einschläferung vor einem elenden Ende bewahrt wurde. In diesem Fall darf das Tier leider auch nicht begraben werden - denn das kann wiederum das Ende von Wildtieren bedeuten, wie Umweltverbände jetzt warnen.
Ausgegrabene Kadaver werden zur tödlichen Gefahr
Der Naturschutzbund Deutschland (LBV) warnt davor, eingeschläferte Haustiere zu vergraben. Denn das dabei verwendete Mittel Pentobarbital könne auch für Wildtiere tödliche Folgen haben, teilte der Verband mit. Eine Spaziergängerin hatte im Landkreis Ansbach einen toten Habicht entdeckt - direkt daneben lag ein totes Haustier. Bei dem Vogel und einem toten Rotmilan in einem anderen Landkreis sei bei einer toxikologischen Untersuchung Pentobarbital nachgewiesen worden.
Seit 2019 dokumentieren der LBV und die Gregor Louisoder Umweltstiftung im Projekt „Tatort Natur” Fälle von Naturschutzkriminalität. Seitdem seien zehn Vergiftungen von Greifvögeln mit Pentobarbital nachgewiesen worden, hieß es. Die meisten Fälle blieben aber vermutlich unentdeckt.
Vor allem im Wald oder auf öffentlichen Flächen sollten Menschen ihre toten Haustiere nicht vergraben, sagen die Umweltverbände. Die meisten heimischen Greifvögel bedienten sich an Aas. Für sie könnte der ausgegrabene Kadaver daher zur tödlichen Gefahr werden. Sicherer sei es in diesem Fall, das tote Haustier der Tierkörperbeseitigung, einem Krematorium oder einem Tierfriedhof zu übergeben.
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Im Video: SO bestattet ihr euer Haustier würdevoll!
Bestattung im Garten ist möglich - aber!
Grundsätzlich ist es möglich, ein Haustier im eigenen Garten zu bestatten. Dabei sind jedoch einige rechtliche Bestimmungen zu beachten. Laut Rechtsanwalt Andreas Ackenheil ist es zwar erlaubt, kleine Haustiere wie Hunde und Katzen im eigenen Garten zu bestatten, bei größeren Tieren wie Pferden ist jedoch eine vorherige Einäscherung erforderlich.
Für eine Haustierbestattung im Garten müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Garten darf nicht in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Wegen und Plätzen oder in einem Wasserschutzgebiet liegen. Das Grab muss mindestens ein bis zwei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt sein und das Tier muss unter einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht begraben werden.
Außerdem darf das Tier zuvor nicht tierärztlich behandelt worden sein, um eine Gefährdung der Umwelt durch Krankheitserreger oder eben Medikamente, auch die einer Einschläferung, zu vermeiden. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen.
Wenn kein eigener Garten zur Verfügung steht, gibt es Alternativen wie Tierkrematorien oder Tierfriedhöfe. Bei einer Tierbestattung ist jedoch immer zu beachten, dass eine Umbettung der bestatteten Tiere verboten ist. (dpa/ija)
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