Musterschreiben zum Kopieren und AusfüllenAbopreis zu hoch? Mit diesem Schreiben könnt ihr Geld von Netflix zurückverlangen

Netflix hat inzwischen mehr als 94 Millionen Kunden mit Anzeigen-Abos. (Archivbild)
Über 300 Millionen Menschen weltweit zahlen für ihr Netflix-Abo
Andrej Sokolow/dpa

Wer streamen will, muss zahlen!
So weit, so bekannt. Aber: Netflix durfte seine Abopreise in den vergangenen Jahren nicht einseitig erhöhen, das bestätigte jetzt ein neues Urteil. Kundinnen und Kunden können unter Umständen Geld zurückfordern. Wie das geht? Wir haben ein vorformuliertes Schreiben für euch, das zum Kopieren bereit ist.

Netflix-Urteil im Mai – Kunde bekommt Recht!

Eine Klausel in den Netflix-Nutzungsbedingungen, die den Streamingdienst zur einseitigen Preiserhöhung berechtigt, hatte das Landgericht Berlin bereits 2021 für unwirksam erklärt. Zwei Jahre später bestätigte das Kammergericht Berlin dieses Urteil.

Lese-Tipp: Preiserhöhung nicht rechtens! Netflix muss Kunden Geld zurückzahlen

Jetzt der nächste Schritt im Netflix-Streit: Am 15. Mai 2025 urteilte das Landgericht Köln (Az. 6 S 114/23), dass der Streaming-Dienst mehrere Preissteigerungen aus den Jahren 2017, 2019 und 2021 nicht einseitig hätte durchsetzen dürfen. Anlass war die Klage eines Kunden, der ursprünglich ein Premium-Abo für 11,99 Euro abgeschlossen hatte, später aber 17,99 Euro zahlte. Die Richter erklärten die Preiserhöhungen sogar trotz Zustimmung von Kunden für unwirksam.

Musterschreiben! So könnt ihr Geld zurückfordern

Seid ihr womöglich auch betroffen? Mit diesem Schreiben könnt ihr eure Forderungen im Fall geltend machen - einfach Text in ein Word-Dokument kopieren, anpassen, drucken und rausschicken!

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich Rückzahlungsansprüche aufgrund unwirksamer Preiserhöhungen geltend.

Ich habe mit Ihnen unter dem XX.XX.XXXX (Datum des Vertragsschlusses) einen Vertrag zu monatlichen Gebühren in Höhe von XX abgeschlossen. Sie haben sodann folgende Preiserhöhungen vorgenommen:

  • am XX.XX.XXXX in Höhe von X Euro pro Monat

  • am XX.XX.XXXX in Höhe von X Euro pro Monat.

Diese Preiserhöhungen sind unwirksam. Ich habe keiner Preiserhöhung zugestimmt. Insbesondere habe ich nicht durch Anklicken der Schaltfläche „Preiserhöhung zustimmen“ eine Willenserklärung abgegeben. Auch eine einseitige Preisänderungsmöglichkeit wurde nicht wirksam vereinbart. Insbesondere Ziff. 3.5. Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, weil die Bestimmung mich als Kunde entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. Ich verweise auf das Urteil des LG Köln zu Az. 6 S 114/23.

Ich habe daher einen Rückerstattungsanspruch in Höhe der ohne Rechtsgrund vereinnahmten Preiserhöhungen. Nach meinen Berechnungen beläuft sich mein Anspruch auf XX Euro. Ich sehe einer Erstattung des Betrages bis zum

  • aktuelles Datum plus zwei Wochen

auf mein Ihnen bekanntes Konto entgegen. Zukünftige Zahlungen auf Preiserhöhungen erfolgen unter dem Vorbehalt der Rückforderung.

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Das sagt die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale schreibt dazu einschränkend in einer aktuellen Mitteilung: „Es gibt keine Garantie, dass Netflix freiwillig zahlt. Möglicherweise ist eine gerichtliche Klärung nötig, wie im vorliegenden Fall. Ein gewisses Prozessrisiko lässt sich dabei nicht ausschließen.” (bbo)