PV-Anlagen-KontrolleWer prüft, ob euer Balkonkraftwerk angemeldet ist?

Gibt es Kontrollinstanzen für Balkonkraftwerke?
Ein Balkonkraftwerk ist schon eine coole Sache: Die steckerfertigen Anlagen sind schnell montiert und praktisch direkt einsatzbereit, um den eigenen Strom zu erzeugen. Wird es kontrolliert, ob eure Mini-PV-Anlage richtig angebaut und angemeldet ist? Und wenn ja, wer ist dafür zuständig?
Balkonkraftwerke: Was ist aktuell erlaubt?
Mit dem Solarpaket I wurden die rechtlichen Vorschriften für die Solarstromerzeugung für private Haushalte stark erleichtert. Jetzt können Privatpersonen Balkonkraftwerke einfach über die Steckdose anschließen. Solange ihr mit dem Wechselrichter nicht mehr als 800 Watt einspeist, sind jetzt auch Balkonkraftwerke mit Leistungen über 800 Watt in Privathaushalten erlaubt.
Das Duo-Balkonkraftwerk von Kleines Kraftwerk* soll mit den zwei bifazialen PV-Modulen insgesamt bis zu 1.125 Watt Peak erbringen. Den Hoymiles-Mikro-Wechselrichter könnt ihr über eine App auf 800 Watt drosseln.
Hinweis: Die Preise sind volatil und die Händler passen bisweilen auch die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) an. Sollten sich die Preise von den hier angegebenen unterscheiden, haben die Händler sie nach Veröffentlichung des Artikels geändert.
Anmeldung des Balkonkraftwerks ist Pflicht: Wer kontrolliert das?
Ihr müsst euer Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur online anmelden, das ist laut Gesetz Pflicht. Der Prozess ist simpel, es sind nur wenige Angaben erforderlich. Trotzdem scheint es immer noch eine hohe Dunkelziffer nicht angemeldeter Balkonkraftwerke zu geben, wie Focus berichtet. Warum ist das so? Wahrscheinlich auch, weil es niemanden gibt, der prüft, ob ein von der Straße sichtbares Balkonkraftwerk denn auch wirklich bei der Bundesnetzagentur angemeldet wurde. Dafür fehlen Zuständigkeiten – und Personal. Weder Mitarbeiter der Ordnungsämter noch Angestellte der Netzbetreiber sind bislang unterwegs und prüfen Balkonkraftwerke.
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Was passiert, wenn ihr das Balkonkraftwerk nicht angemeldet habt?
Auch, wenn es keine offizielle Kontrollinstanz für die Anmeldung der Balkonkraftwerke gibt, kann es auf anderen Wegen beim Netzbetreiber und Stromversorger auffliegen, solltet ihr die Mini-PV-Anlage ordnungswidrig nutzen. Sinkt euer Stromverbrauch im Haushalt plötzlich merklich ab, können Stromversorger stutzig werden. Kommt jetzt heraus, dass ihr ein Balkonkraftwerk ohne Anmeldung betrieben habt, kann es durchaus zu Problemen kommen. Ob ihr dann auch direkt eine Strafe zahlen müsst, bleibt fraglich. Möglich ist laut Priwatt allerdings eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro.
Am besten und sichersten ist es also, euer Balkonkraftwerk in wenigen Minuten im Marktstammdatenregister online anzumelden.
Lese-Tipp: Balkonkraftwerk nicht angemeldet? Diese Strafe droht euch jetzt!
Wer kontrolliert, ob ihr euer Balkonkraftwerk richtig installiert habt?
Die Bundesnetzagentur kontrolliert mit dem Marktstammdatenregister Parameter wie Leistung und Ausbau des Netzes privater Energieproduktion. Ob ein Balkonkraftwerk aber korrekt angeschlossen und installiert ist, fällt in die Hände von Elektrikern. Zwar sind Balkonkraftwerke steckerfertige Lösungen zum Soforteinsatz, die Montage ist für einen Laien manchmal aber gar nicht so einfach – besonders, wenn die Mini-PV-Anlage mit einem Stromspeicher ausgestattet ist, wie bei dem Balkonkraftwerk von Pianeta mit einem Solarspeicher von Marstek*.
Elektriker sind auch die beste Anlaufstelle, wenn ihr euer Balkonkraftwerk schon länger nutzt und Probleme auftauchen.
Lese-Tipp: Was bringt ein Balkonkraftwerk im Winter?
Sicher ist sicher: Balkonkraftwerk lieber anmelden
Auch wenn es keine Kontrollinstanzen gibt und Geldstrafen bei einer Nicht-Anmeldung eines Balkonkraftwerks eher eine Seltenheit sind, empfiehlt es sich durchaus, eure Mini-PV-Anlage ordnungsgemäß anzumelden. Zumal ihr dies wirklich leicht und schnell erledigen könnt. Auch aus Versicherungsgründen ist die Anmeldung definitiv wichtig.
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