Habt ihr schon mal eine abgeschlossen? Wirbel um Ticketversicherungen bei Eventim – Gericht fällt Urteil!

Konzertkarten des Veranstalters Eventim
Konzerttickets für viel Geld – aber vielleicht lieber ohne Versicherung?
deutsche presse agentur
von Lauren Ramoser

Für Konzertkarten blättert man schnell mal dreistellig hin.
Beim Kauf geht für Konzertfans oft kein Weg am Online-Ticketverkäufer Eventim vorbei. Und dabei ploppte oft gleich mehrfach der Hinweis auf eine abzuschließende Ticketversicherung auf – laut einem neuen Gerichtsurteil eine „unzulässige Beeinflussung”. Was das für Kunden bedeutet?

So lief der Konzertkarten-Kauf bei Eventim ab

Nachdem sich Konzertfans online bei Eventim für ein Ticket entschieden haben, sprang ihnen im Warenkorb das „Angebot einer kostenpflichtigen Ticketversicherung ins Auge – farblich deutlich hervorgehoben“, schreibt der Bundesverband der Verbraucherzentrale. Wer diese Versicherung nicht anklickte, gelangte nicht zum Warenkorb. Die Kosten der Versicherung richten sich nach dem Preis des Tickets, liegen aber mindestens bei 19,99 Euro.

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Stattdessen ploppte ein Feld auf, in dem Eventim auf die Versicherung hinwies, „um Ärger und Frust über ein verpasstes Event“ zu vermeiden. Kunden mussten dann aktiv das Feld „Ich trage das volle Risiko.“ auswählen. ,Zu aufdringlich!’, urteilte die Verbraucherzentrale und klagte gegen dieses Vorgehen.

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Gericht: Eventim darf keinen Druck aufbauen

Das Oberlandesgericht Bamberg sah das jetzt genauso und gab der Verbraucherzentrale in diesem Punkt recht. Es werde ein Szenario aufgebaut, das Angst vor einem Totalverlust des Kaufpreises erzeuge und bedrohend wirke, so die Verbraucherexperten. Auch vor dem aktuellen Urteil sei das bereits verboten gewesen.

Die wiederholte Nachfrage und das Design der Seite baue Druck auf, um die zusätzlichen Versicherungen zu verkaufen. Zudem entstehe der Eindruck, dass das Geld bei Absage des Konzerts auf jeden Fall verloren sei. Aber das stimme nicht: Sagt der Veranstalter das Konzert ab, haben Gäste Anspruch auf eine Rückerstattung oder einen Ersatz.

Dass Eventim generell eine Ticketversicherung anbiete und auf die Zusatzkosten hinweise, sei aber nicht rechtswidrig.

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Was können Konzert-Fans gegen solche Tricks tun?

Doch wie können sich Verbraucher vor solchen Verkaufstricks im Netz schützen? Praktisch gar nicht, sagt die Verbraucherzentrale auf Nachfrage von RTL. Diese Verkaufstricks würden darauf abzielen, „Schwächen im menschlichen Verhalten auszunutzen.“

Deshalb sind sie eigentlich auch verboten, was durch den sogenannten „Digital Service Act” der Europäischen Union geregelt wird. „Demnach dürfen Anbieter ihre Webseiten nicht so konzipieren, dass Nutzerinnen und Nutzer getäuscht, manipuliert oder anderweitig in ihrer Entscheidungsfreiheit maßgeblich beeinträchtigt oder behindert werden“, erklären die Experten der Verbraucherzentrale. Immer wieder würden Websites allerdings gegen diese Richtlinien verstoßen, weshalb die Verbraucherexperten strengere Auflagen fordern.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, da Eventim Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt hat.