Gericht wollte Opfern Vernehmung ersparenHorror-Vater (40) soll eigene Tochter missbraucht und geschwängert haben!

Dieser Fall macht fassungslos!
Welcher Vater tut seinem eigenen Kind so etwas an? Wegen schweren Kindesmissbrauchs hat das Landgericht im sächsischen Zwickau einen 40-Jährigen zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt.
Schwere Vorwürfe gegen Vater
Das Gericht sah es mit seinem Urteil vom Dienstag (21. Oktober) als erwiesen an, dass der mehrfach vorbestrafte Angeklagte seine eigene Tochter über zwei Jahre hinweg immer wieder vergewaltigt habe, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Mädchen, das zu Beginn der Taten zwölf Jahre alt war, wurde schwanger.
Die mitangeklagte, Lebensgefährtin des Mannes soll an den Missbrauchstaten beteiligt gewesen sein. Die 30-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Wegen einer erheblichen Intelligenzminderung ging das Gericht in ihrem Fall von verminderter Schuldfähigkeit aus.
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Das vergewaltigte Mädchen stammte demnach aus einer früheren Beziehung des Angeklagten. Dieser soll auch den zur Tatzeit zwölfjährigen Sohn der Mitangeklagten schwer missbraucht haben. Unter den geschädigten Kindern waren nach Gerichtsangaben auch gemeinsame Kinder der beiden Angeklagten. Auf dem Mobiltelefon des 40-Jährigen fanden die Ermittler eine Vielzahl von Dateien, die den sexuellen Missbrauch zeigten.
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Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen, Vergewaltigung und Besitzes von kinderpornografischen Inhalten. Die Mitangeklagte wurde des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig gesprochen.
Verständigung zwischen Gericht und Angeklagten
Dem Urteil lag demnach eine Verständigung zwischen Gericht und Angeklagten zugrunde, um den Opfern eine Vernehmung vor Gericht zu ersparen. Beide Angeklagte räumten den Angaben zufolge erst im Rahmen der Verständigung die Taten ein. Zum Schutz der Opfer wurde die Öffentlichkeit an einer Vielzahl von Verhandlungstagen ausgeschlossen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (tli)
Verwendete Quellen: afp