Seine Adresse kursiert in sozialen MedienJetzt hilft Polizei dem Maddie-Verdächtigen Christian B.

Christian B. bei einem Gerichtstermin (Archivfoto, 2024)
Christian B. bei einem Gerichtstermin (Archivfoto, 2024)
Julian Stratenschulte/Pool via AP

Aufregung in Neumünster!
Offenbar ist es jetzt Christian B., der geschützt werden muss. Medienberichten zufolge holte die Polizei den Maddie-Verdächtigen aus seiner Unterkunft, weil er von Nachbarn beschimpft worden war. Zuvor soll seine Wohnadresse in sozialen Medien verbreitet worden sein.

Privates Video soll Vorfall zeigen

Die „Bild“ hatte berichtet, dass die Polizei mit zwei Streifenwagen ausgerückt sei und B. abgeholt habe. Dazu wurde ein von einer Privatperson aufgenommenes Video gezeigt, das den Vorfall vom Samstagnachmittag zeige, so das Blatt. Auch RTL liegen Aufnahmen vor.

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In den Aufnahmen ist zu sehen, wie ein Mann zu einem Streifenwagen gebracht wird. Es ist zu hören, wie Menschen laut rufen. Worte wie „ekelhaft“, „Schäm dich“, und „Raus mit dir“ sind zu hören. Auch Beleidigungen fallen. Die Adresse B.’s sei zuvor in sozialen Medien verbreitet worden, heißt es weiter.

Die Polizei Neumünster bestätigte den Vorfall auf RTL-Anfrage zunächst nicht. Es würden in dem Fall generell keine Auskünfte zu Einzelpersonen und deren Adresse gemacht, sagte eine Sprecherin. Am Sonntagvormittag heißt es jedoch, dass sich B. mittlerweile nicht mehr im Stadtgebiet Neumünster befindet. Weitere Angaben macht die Polizei nicht.

Anwalt: „Video zeigt gesellschaftlich bedenkliches Klima“

Der Anwalt des Maddie-Verdächtigen sagte auf RTL-Anfrage jedoch, das Auftreten der Polizei sei „konsequent und notwendig, um die Sicherheit meines Mandanten zu gewährleisten.“ Das Video zeige „ein gesellschaftlich bedenkliches Klima“, kritisierte er. „Es darf nicht sein, dass ein Mensch auf offener Straße beschimpft und an den Pranger gestellt wird, obwohl er seine Strafe verbüßt hat.“

Der Alltag in Freiheit bedeute für seinen Mandanten „aktuell eine enorme Belastung“. B. sei „auf Begleitung und Schutz angewiesen, da er ohne diese Vorkehrungen massiver Gefährdung ausgesetzt wäre.“

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Christian B. hat Auflagen und muss elektronische Fußfessel tragen

Christian B. war am 15. September nach mehreren Jahren in Haft aus dem Gefängnis im niedersächsischen Sehnde entlassen worden. Der 48-Jährige darf nicht ins Ausland reisen und muss eine elektronische Fußfessel zur Aufenthaltsbestimmung tragen.

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Er hatte sich zunächst in Neumünster obdachlos gemeldet und wurde dort von der Stadt untergebracht. Er gilt weiterhin als Verdächtigen im Fall der 2007 in Portugal verschwundenen Madeleine „Maddie“ McCann.

Verwendete Quellen: dpa; RTL-eigene Recherchen; Bild-Zeitung; Polizei Neumünster