Schüler (13) getötet

Kind muss lebenslang hinter Gitter

Heftiger Mordfall in China löst Debatte über harte Strafen für Teenager aus.
Ein 13-jähriger Junge ist von seinen Mitschülern brutal getötet worden.
Weibo

Lebenslang für ein 13 Jahre altes Kind!
Dieses vernichtende Urteil steht am Ende einer Tat, die im vergangenen Jahr ganz China erschüttert. Im März töten mehrere Schüler (13) einen Gleichaltrigen mit einer Schaufel und begraben ihn in einem Gewächshaus nahe der Millionenstadt Handan. Für das Urteil greifen die Richter zu einer Sonderregel.

Junge (13) getötet: Richter ohne Erbarmen

Die Richter verurteilen den 13-jährigen Haupttäter wegen vorsätzlicher Tötung zu lebenslanger Haft. Ein ebenfalls 13 Jahre alter Komplize muss für zwölf Jahre hinter Gitter, wie das chinesische Staatsfernsehen berichtet. An der Tat beteiligt ist auch einer dritter 13-Jähriger. Ihn sprechen die Richter frei, ordnen aber Sondererziehung an.

Im März 2024 findet die Polizei das in einem verlassenen Gewächshaus vergrabene Opfer. Der zu Sondererziehung verurteilte Junge hatte die Beamten dort hingeführt.

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Mord laut Gericht eiskalt geplant

Nach Ansicht des Gerichts hatten die anderen beiden Verurteilten Streit mit dem Opfer und verschworen sich, den Schüler zu töten und sein Geld unter sich aufzuteilen, wie das Staatsfernsehen berichtet. Sie sollen den Jungen in das Gewächshaus gelockt haben, wo er von einem der Täter unter Mithilfe des Zweiten mit einer Schaufel getötet wurde. Der dritte Junge war anfangs anwesend, habe dann das Gewächshaus verlassen. Die Polizei nahm alle drei Jungen einen Tag später fest.

Das Gericht sieht die Umstände der Tat als besonders grausam an. Wegen eines speziellen Paragrafen im chinesischen Strafgesetz können zwei der Jungen strafrechtlich belangt werden, obwohl sie zum Tatzeitpunkt noch jünger als 14 Jahre alt sind. In Deutschland wäre das anders, weil dort alle Kinder unter 14 Jahren noch nicht strafmündig sind.

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Sonderregelung in China

Der Paragraf sieht vor: Wer schon zwölf Jahre, aber noch nicht 14 Jahre alt ist und auf besonders grausame Weise und unter besonders schlimmen Umständen ein Verbrechen wie vorsätzliche Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge oder der Folge schwerer Behinderung begeht, kann strafrechtlich nach Zustimmung der Obersten Staatsanwaltschaft zur Rechenschaft gezogen werden. (sfu/dpa)