So geht es gegen den LeerstandHammer-Plan! SPD-Ministerin will Schrottimmobilien-Besitzer enteignen

11.11.2025, Berlin - Deutschland. Lost Place Parkhaus in Kreuzberg. *** 11 11 2025, Berlin Germany Lost place parking garage in Kreuzberg
Zeigen sich Eigentümer über längere Zeit nicht kooperativ, könnten sie den Plänen zufolge ihre Immobilie am Ende verlieren. (Symbolfoto)
IMAGO/Sabine Gudath

Der Wohnungsbau in Deutschland befindet sich nach wie vor in einer Krise. Das Bauministerium würde Kommunen gerne sogenannte Schrottimmobilien enteignen lassen. Dies soll allerdings nur im Notfall möglich sein - und es braucht noch die Zustimmung der Union.

Das SPD-geführte Bauministerium will den Kommunen mehr Gestaltungsmöglichkeiten geben, um Schwung in den seit Jahren brachliegenden Wohnungsbau zu bekommen. Dabei sollen Gemeinden zur Not auch enteignen können. „Bei Schrottimmobilien gilt: Eigentum verpflichtet, und im Extremfall müssen Kommunen auch das scharfe Schwert der Enteignung einsetzen können, wenn Wohnraum bewusst verfallen gelassen wird“, sagte Bauministerin Verena Hubertz in Berlin. Geplant ist dies als Teil einer Überarbeitung des Baugesetzbuches. Ob die Union dies mitträgt, ist noch offen. Im schwarz-roten Koalitionsvertrag gibt es keinen Passus zu Enteignungen.

Zunächst soll es für Kommunen leichter werden, Druck auf Eigentümer ausüben zu können, Objekte in Schuss zu bringen - indem sie ein Instandsetzungsgebot aussprechen, wie es im Fachjargon heißt. Bei fehlender Kooperation könne am Ende eines längeren Prozesses auch mit Enteignung gedroht werden. Kommunen sollen zudem wie früher ein Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten bekommen. Auch wird ein neues Vorkaufsrecht geschaffen, wenn Käufer der organisierten Kriminalität oder extremistischen Kreisen zugeordnet werden können.

Das bundesweit geltende Baugesetzbuch regelt, wie gebaut wird und Orte gestaltet werden. Die Novelle soll im Frühjahr ins Kabinett kommen, dann also mit dem Koalitionspartner CDU/CSU abgestimmt sein. Danach würde es dann in den Bundestag gehen.

Kommunen sollen künftig in Gebieten mit Wohnungsbau ein „überragendes öffentliches Interesse“ erklären. „Dadurch genießt der Wohnungsbau auch rechtlich Priorität“, hieß es im Ministerium. In der Abwägung zum Umweltschutz sollen die bisherigen Standards nicht abgesenkt, die Verfahren aber vereinfacht werden. „Die Schwellenwerte des beschleunigten Verfahrens ohne Umweltprüfung für die Innenentwicklung werden von 20.000 auf 30.000 Quadratmeter versiegelter Fläche angehoben.“

Beim Wohnungsbau zeichnete sich zuletzt zumindest eine allmähliche Wende ab. Nach drei Minus-Jahren in Folge stieg die Zahl der Baugenehmigungen 2025 erstmals wieder. Die Behörden gaben grünes Licht für den Bau von 238.500 Wohnungen in neuen sowie bestehenden Gebäuden. Das waren 10,8 Prozent mehr als 2024, als die Zahl auf den niedrigsten Stand seit 2010 gesunken war. Dem Frühjahrsgutachten von Immobilienexperten zufolge werden in diesem Jahr voraussichtlich nur etwas mehr als 200.000 neue Wohnungen gebaut. Dies liegt weit unter dem eigentlichen Bedarf.

Verwendete Quellen: rog/rts