Anwältin klärt aufVorsicht, hier droht sogar Knast! Wann der Maibaum-Brauch übel enden kann

Maibäume zu fällen gilt als Sachbeschädigung. (Symbolbild)
In der Nacht auf den 1. Mai werden traditionell Maibäume gestellt.
Silas Stein/dpa

Es ist die Nacht der Nächte für Verliebte!
Denn traditionell stellen diese in der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai Maibäume vor oder auf die Häuser ihrer Angebeteten. Doch dieser besondere Liebesbeweis kann euch teuer zu stehen kommen, wenn ihr bestimmte Regeln missachtet. Damit eure Mainacht nicht mit einem bösen Erwachen endet, haben wir bei Rechtsanwältin Nicole Mutschke nachgefragt, was geht und was nicht.

Darf man Maibäume überall anbringen?

Anwältin Nicole Mutschke erklärt: „Jedenfalls auf dem eigenen Grundstück oder mit Einverständnis des Grundstückseigentümers ist das Aufstellen eines Maibaumes grundsätzlich zulässig.” Das Betreten eines fremden Grundstücks ohne ein solches Einverständnis sei aber selbst im Auftrag der Liebe zum Maibaumaufstellen nicht ohne Weiteres gestattet.

„Hier erfüllt man möglicherweise sogar den Straftatbestand des Hausfriedensbruches”, erklärt die Expertin. Denn: „Anders als der Name vermuten lässt, kann der Tatbestand nämlich auch dann schon erfüllt sein, wenn ich auf ein durch Zäune oder Hecken gesichertes Grundstück eindringe.” Wer einen Maibaum stellen möchte, der sollte sich also gut überlegen, wo er das tun möchte und im Zweifel frühzeitig nötige Einverständniserklärungen einholen.

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Auch im öffentlichen Bereich sollte man laut der Anwältin Vorsicht walten lassen. Das Aufstellen einer Mai-Birke sei nämlich auch da nicht grundsätzlich gestattet, auch wenn sich viele Städte großzügig zeigen. „Hier sollte man sich vorher erkundigen.”

Wo das Aufstellen eines Maibaums auf jeden Fall verboten ist: an Verkehrsschildern oder wenn sie ähnlich relevante Objekte abdecken.

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Was muss man beim Transport von Maibäumen beachten?

Mit einem mickrigen Bäumchen geben sich nur die wenigsten Verliebten zufrieden. Doch zu groß sollte die Birke auch nicht sein, erklärt Nicole Mutschke. „Fahrzeug und Maibaum dürfen zusammen grundsätzlich nicht breiter als 2,55 Meter, nicht höher als vier Meter und nicht länger als 20,75 Meter sein.” Haltet ihr euch nicht an diese Abmessungen und werdet erwischt, droht euch ein Verwarngeld in Höhe von 20 bis 40 Euro.

Außerdem solltet ihr beachten: „Maibäume gelten als Ladung und müssen während des Transports unbedingt gesichert werden.” Selbst bei einer Vollbremsung oder einer plötzlichen Ausweichbewegung dürfen sie nicht verrutschen oder herabfallen, erklärt die Expertin.

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Beschaffung und Befestigung: Das solltet ihr beim Maibaumstellen außerdem beachten

Neben den Regeln zu Ort und Transport gilt es in Sachen Maibaum aber noch ein paar andere Dinge zu beachten. Etwa bei der Beschaffung: „Natürlich sollte man bereits bei der Beschaffung des Maibaums fremdes Eigentum respektieren. Also bitte nicht einfach in den Wald gehen und einen Baum fällen”, mahnt Anwältin Mutschke. „Ansonsten könnte es sich um Diebstahl handeln”, erklärt sie. Und dieser könne mit einer Geldstrafe oder gar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Beim Befestigen des Maibaums solltet ihr außerdem darauf achten, dass ihr nichts beschädigt. „Zum einen könnte dies den Straftatbestand der Sachbeschädigung erfüllen, zum anderen droht hier natürlich, dass man zum Ersatz des Schadens verpflichtet wird.” Auch bei Sachbeschädigung könnten die Strafen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen.

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Ihr solltet übrigens nicht nur nichts, sondern auch niemanden mit eurem Maibaum beschädigen. Denn sollte jemand durch euren Baum verletzt werden, „drohen Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche”.

Wie hoch die Strafen am Ende aber tatsächlich ausfallen, wird laut Nicole Mutschke aber immer für den jeweiligen Einzelfall entschieden.