Was erlaubt ist und was nichtWM-Fieber im Büro! Diese Fehler können euch den Job kosten

104 Spiele. 48 Nationen. Fast 40 Tage Fußball am Stück.
Fußball-WM 2026 bedeutet so viele Spiele wie nie zuvor. Vom 11. Juni bis Mitte Juli rollt praktisch jeden Tag der Ball. Doch wer während der Arbeitszeit heimlich streamt, zu spät kommt oder sogar krankfeiert, riskiert mehr als nur Ärger mit dem Chef.
Fernsehen während der Arbeit ist tabu
Die Fußball-WM 2026 sprengt alle bisherigen Rekorde. Weil erstmals 48 Mannschaften teilnehmen, läuft vom 11. Juni bis zum 19. Juli nahezu täglich mindestens ein Spiel. Für viele Fans klingt das nach einem Traum. Am Arbeitsplatz kann die WM-Begeisterung allerdings schnell zum Problem werden.
Die Anstoßzeiten liegen wegen der Austragungsorte USA, Kanada und Mexiko zwar oft außerhalb klassischer Bürozeiten. Gespielt wird unter anderem um Mitternacht, 1 Uhr, 3 Uhr, 4 Uhr, 6 Uhr sowie abends um 18 Uhr, 19 Uhr, 21 Uhr und 22 Uhr.
Trotzdem gilt: Niemand hat einen Anspruch darauf, während der Arbeit Fußball zu schauen. Arbeitgeber dürfen das erlauben, müssen es aber nicht. Wer ohne Erlaubnis einen Livestream auf dem Dienstrechner startet, bewegt sich auf dünnem Eis.
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In den Pausen dürfen Beschäftigte dagegen ihr privates Smartphone über das Mobilfunknetz nutzen. Erlaubt der Chef das Fußballschauen während der Arbeitszeit, kann er verlangen, dass die dafür verwendete Zeit nachgearbeitet wird.
Auch Radio und Liveticker sind nicht automatisch erlaubt
Viele Fans denken, ein Radio im Hintergrund sei harmlos. Doch auch hier entscheidet letztlich der Arbeitgeber. Ist Radiohören im Betrieb grundsätzlich gestattet, spricht meist nichts dagegen, während der WM die Spiele zu verfolgen. Voraussetzung bleibt allerdings, dass die Arbeit nicht leidet und Kollegen oder Kunden nicht gestört werden.
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Etwas entspannter wird häufig auf Liveticker geschaut. Wer zwischendurch kurz die aktuellen Spielstände auf dem Handy prüft, muss meist keine Konsequenzen fürchten. Einen Freifahrtschein gibt es aber auch dafür nicht.
Vorsicht beim Internet am Arbeitsplatz
Besonders heikel wird es beim Surfen über den dienstlichen Internetanschluss. Hat der Arbeitgeber die private Nutzung untersagt, können Verstöße im schlimmsten Fall sogar zur Kündigung führen.
Selbst wenn es kein ausdrückliches Verbot gibt, sollten Beschäftigte vorsichtig sein. Nach der Rechtsprechung gilt die private Nutzung des Internets in vielen Fällen trotzdem als nicht erlaubt. Wer während der Arbeitszeit ausgiebig Streams verfolgt oder permanent Fußballseiten besucht, riskiert Ärger.
Urlaub für die WM? Nur mit Zustimmung
Einfach freinehmen, weil die eigene Nationalmannschaft spielt? So leicht ist es leider nicht.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub oder Freistellung wegen eines WM-Spiels gibt es nicht. Arbeitnehmer müssen regulär Urlaub beantragen. Gerade in Schichtbetrieben können allerdings individuelle Lösungen helfen. Gewerkschaften empfehlen beispielsweise flexible Arbeitszeiten oder Schichttauschmodelle.
Zu spät, krank oder betrunken? Dann wird es ernst
Besonders teuer kann die Fußball-Begeisterung werden, wenn Fans nach langen WM-Nächten verschlafen. Wiederholte Unpünktlichkeit kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Noch kritischer wird es beim sogenannten Krankfeiern. Wer sich krankmeldet und stattdessen beim Public Viewing oder vor dem Fernseher sitzt, riskiert nach einer Abmahnung sogar die fristlose Kündigung.
Auch Alkohol bleibt ein heikles Thema. Wer nach einer ausgelassenen WM-Feier alkoholisiert zur Arbeit erscheint, muss ebenfalls mit einer Abmahnung rechnen. In schweren Fällen kann sogar der Arbeitsplatz in Gefahr geraten.
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Darf das Büro für die Fußball-WM 2026 geschmückt werden?
Deutschland-Fahnen am Schreibtisch oder das Trikot der Lieblingsmannschaft im Büro? Auch hier hat der Arbeitgeber das letzte Wort.
Ob Flaggen, Fanartikel oder Nationaltrikots erlaubt sind, hängt von den Regeln im Unternehmen ab. Besonders bei Kundenkontakt oder in Bereichen mit Sicherheitsvorschriften können solche Fan-Aktionen untersagt werden. Wer Ärger vermeiden möchte, sollte vorher lieber nachfragen.
Verwendete Quellen: AFP



