RTL-Verbraucherexperte erklärtSammelklage gegen Amazon! Warum ihr als Prime-Kunden jetzt Geld zurückfordern könnt

von Michael Statz

Von dieser Sammelklage könnt ihr profitieren!
Was ist passiert? Per Mail wurden 17 Millionen Nutzer von Amazon Prime darüber informiert, dass es bei Serien und Filmen ab sofort Werbeunterbrechungen und eine schlechtere Bildqualität gibt. Wer das nicht wolle, müsse drei Euro mehr zahlen. Dagegen hat die Verbraucherzentrale Sachsen eine Sammelklage eingereicht. Wie ihr als Prime-Kunden jetzt Geld zurückbekommt, erfahrt ihr im Video.

Verbraucherzentrale: „Rechtswidriges Verhalten von Amazon!”

Einfach vor dem Fernseher sitzen und stundenlang Serien schauen, ohne Werbeunterbrechung? Das war einmal bei Amazon. Doch der Online-Riese hat die Rechnung ohne die deutschen Verbraucherschützer gemacht. „Die Verbraucherzentrale Sachsen sagt, das ist ein rechtswidriges Verhalten von Amazon”, sagt RTL-Verbraucherexperte Ron Perduss. Denn: Die Kundinnen und Kunden hatten keine Möglichkeit, dem zu widersprechen. Sie mussten es quasi hinnehmen: „Entweder seit dem 5. Februar die Werbung ertragen oder eben diese 2,99 Euro mehr zahlen.”

Dagegen klagt die Verbraucherzentrale jetzt - und davon könnt auch ihr profitieren.

„Jeder, der vor dem 5. Februar 2024 eine Amazon Prime Mitgliedschaft abgeschlossen hat, kann sich an der Klage beteiligen”, weiß der Experte. „Und dabei ist es egal, ob man die 2,99 Euro zahlt oder nicht, denn den Schadenersatz gibt es auch für diejenigen, die die Werbung jetzt sehen und nicht extra zahlen.”

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So einfach könnt ihr an der Sammelklage teilhaben

Und auch wenn man sich nicht darüber ärgert, Werbung sehen zu müssen: Es ergebe Sinn, darüber nachzudenken, ob man sich nicht an der Sammelklage beteiligen wolle. Immerhin geht es um knapp 36 Euro im Jahr. „Man muss aber davon ausgehen, dass dieses Verfahren durchaus mehrere Jahre dauern kann”, sagt Perduss. „Da kann man sich schnell ausrechnen, um wie viel Geld es am Ende geht.”

Mitmachen ist übrigens ganz einfach - ohne Anwalt und vor allem ohne Kosten und Risiko: „Beim Bundesamt für Justiz gibt es ein Online-Formular, das man ausfüllen muss, um sich beim Klageregister anzumelden”, sagt der Verbraucherexperte.

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Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet dazu eine Ausfüllanleitung an. Die ist in fünf Minuten ausgefüllt - und dann ist man registriert. Bei dieser Sammelklage handelt es sich um ein vereinfachtes Gerichtsverfahren. Das heißt: „Es gibt ein Gerichtsverfahren, das für alle Kläger gilt - und für den einzelnen Verbraucher entstehen keine Kosten.”

Am Ende kann man also nichts verlieren, sondern nur gewinnen. (ija)