Dirk H. muss nicht ins Gefängnis

Zahnarzt aus Kaltenkirchen wegen Abrechnungsbetrugs zu Haftstrafe verurteilt

Kieler Landgericht
Die Aufschrift "Landgericht" an einem Briefkasten am Eingang des Landgerichts. Foto: Markus Scholz/dpa
deutsche presse agentur

Jahrelang hat Zahnarzt Dirk H. aus Kaltenkirchen (Kreis Segeberg) betrogen. Der Vorwurf: Von Februar 2008 bis zum April 2011 habe der 52-Jährige bei Patienten und Kassen rund 1,2 Millionen Euro erschwindelt. Heute hat das Landgericht Kiel den Mann zu 3 Jahren und 8 Monaten Haft verurteilt.

Forderung der Staatsanwaltschaft erfüllt

Die Staatsanwaltschaft hielt nach der Beweisaufnahme 31 der ursprünglich 47 angeklagten Betrugsfälle für erwiesen. Sie beantragte eine Gesamtfreiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren, ein dreijähriges Berufsverbot als selbstabrechender Zahnarzt und die Einziehung von rund 340.000 Euro. Sechs Monate der Freiheitsstrafe sollen wegen überlanger Verfahrensdauer bereits als vollstreckt gelten. Mit der Verurteilung von knapp dreieinhalb Jahren Haft ist die Forderung der Staatanwaltschaft weitesgehend vom Gericht erfüllt worden.

Dennoch: Kein Gefängnis

"Wie die Richterin im Urteil erklärte, wollte Dirk H. nach mehreren persönlichen Schicksalsschlägen seine finanzielle Lage verbessern. Dabei hat er unter anderem seine Ex-Frau, sich selbst und gänzlich ausgedachte Patienten abgerechnet. Aufgeflogen ist seine Masche durch anonyme Strafanzeigen“, berichtet unsere Reporterin, die heute beim Prozess vor Ort ist. Ins Gefängnis muss Dirk H. allerdings nicht. Die Haftstrafe wurde gegen strenge wöchentliche Meldeauflagen ausgesetzt, weil keine Fluchtgefahr besteht.

Quelle: DPA / RTL.de