Wildpinkeln – darf mein Kind das?

“Mama, ich muss mal! Driiingend!“ Sie kennen das bestimmt. Unterwegs mit der Familie und plötzlich müssen die Kleinen ganz nötig zur Toilette. Was tun, wenn weit und breit kein Café oder Restaurant in Sicht ist, dessen Toilette benutzt werden kann? Dann geht‘s schnell
und einfach hinter den nächsten Busch, oder? Doch ist das überhaupt erlaubt? Sarah
Kuttner ist der Meinung “Die Bäume den Hunden.“ Sie hält nichts von wildpinkelnden Kids - und damit hat sie eine Diskussion losgetreten. Wir erklären, was überhaupt erlaubt ist und was nicht.

Eine kuriose Diskussion

Darf mein Kind in die Natur pinkeln? Manch einer wird sich jetzt fragen: Warum
nicht, was ist schon dabei?! Andere wiederrum können sich gut und gerne
darüber empören, wenn Eltern ihre Kinder hochhalten, damit sie fix an einen Baum
pinkeln. Was sagt der Gesetzgeber dazu? Kann dieses Verhalten strafbar
sein?

Für Erwachsene ist die Gesetzeslage klar

Das ‘freie Urinieren‘ ist ein Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und wird beispielswiese in Hannover oder Erfurt mit bis zu 5.000 Euro bestraft. Rechtsanwalt Heinz Möller erklärt, dass dieses Vergehen bei Kindern jedoch nicht bestraft werden kann. “Das Ordnungswidrigkeitsrecht wird bei Kinder nicht greifen, da sie unter 14 Jahre alt sind und damit nicht strafmündig. Sie können daher nicht haftbar gemacht werden, sondern höchstens ermahnt werden.“

Wildpinkeln ist rechtlich betrachtet für die Kleinen und auch die großen Kinder erlaubt. In wieweit und wann das freie Urinieren aber tatsächlich zu unterstützen ist, müssen Eltern dann individuell entscheiden.