Wie wird Uli Hoeneß' Gefängnis-Alltag aussehen?

Uli Hoeneß muss ins Gefängnis. Das Landgericht München hat den Bayern-Präsidenten zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der 62-Jährige ging nicht in Revision, akzeptierte damit die Strafe. Doch in was für einer Justizvollzugsanstalt wird ein Prominenter wie Uli Hoeneß untergebracht?

Absperren eines Gefängnistrakts in der JVA-Bayreuth am Mittwoch (03.03.2004). Die Bayreuther JVA ist mit Landsberg am Lech für den Erstvollzug zuständig. Bis hin zu lebenslänglich haben die Rund 700 Strafgefangenen hier abzusitzen. Foto: Marcus Führer dpa
In welches Gefängnis Hoeneß kommt, ist noch offen.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass er seine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt in Landsberg am Lech oder Bernau absitzen wird - gemeinsam mit Mördern, Sexualstraftätern und anderen Wirtschaftskriminellen. Manch einer stellt sich nun die Frage: Bekommen prominente Häftlinge in Deutschland eine Sonderbehandlung und sind besser dran als ihre normalen Zellengenossen?

In der JVA Landsberg gibt es rund 500 Haftplätze, davon drei Viertel in Einzelzellen, die meist von Ersttätern belegt sind. Einen Promibonus kann Hoeneß hier nicht erwarten. "Nein, auf keinen Fall, da werden keine Unterschiede gemacht, das Essen ist gleich, die Unterbringung", sagt Gefängnis-Experte Christian Lukas-Altenburg. "Der einzige Unterschied ist vielleicht die Ansprache des Gefangenen."

Gefängnisfestung mit Geschichte

Der Alltag der Insassen ist in der JVA Landsberg streng durchgetaktet. Um 5.50 Uhr früh werden die Häftlinge geweckt, danach beginnt ihr Arbeitsdienst. Im Anschluss gibt es noch etwas Freizeit. Am frühen Abend, um 19.30 Uhr, ist der Tag schon vorbei und die Sträflinge werden in ihren Zellen eingeschlossen.

Experten halten es für gut möglich, dass Hoeneß nach einer gewissen Zeit in den offenen Vollzug kommen könnte. Dann müsste er nur die Nächte und Wochenenden in der Festung verbringen. Tagsüber könnte er sich frei bewegen, arbeiten, ein weitgehend normales Leben führen. Allerdings erst "nach Absitzen einer Strafe von mindestens sechs Monaten", stellt Dr. Klaus Höchstetter, Fachanwalt für Steuerrecht, fest.