Diskriminierung oder Notwendigkeit?Wer darf in die Frauen-Sauna? Leitfaden sorgt für Aufregung
Der Deutsche Sauna-Bund aus Bielefeld hat mit einem neuen Leitfaden eine Debatte entfacht: Wer ist berechtigt, die Frauen-Sauna zu nutzen? Besonders umstritten ist der Umgang mit Transfrauen – also Menschen, die als Männer geboren wurden, aber inzwischen als Frauen leben und registriert sind.
Im Leitfaden heißt es: "Zum Eintritt in diese, insbesondere auch die Frauensauna, sind nur Personen berechtigt, deren primäre Geschlechtsmerkmale entsprechend sind. Der Eintrag des Geschlechts beim Standesamt und/oder im Reisepass sind nicht entscheidend." Zusätzlich wird klargestellt, dass Gäste ihr primäres Geschlechtsmerkmal freiwillig „nachweisen“ können. Zum Beispiel indem sie die Hose runterlassen. Kritiker finden diese Regelung diskriminierend, andere halten sie für notwendig.
Selbstbestimmungsgesetz als Hintergrund
Seit November 2024 erlaubt das Selbstbestimmungsgesetz eine unkomplizierte Änderung des Geschlechtseintrags. Mehr als 4.000 Menschen in Deutschland haben dies bereits genutzt. Kritik kommt unter anderem von Gregor Golland (CDU), stellvertretender Fraktionsvorsitzender in NRW: "Dieses Gesetz muss dringend wieder abgeschafft werden. Es ist für eine absolute Minderheit gemacht worden. Das biologische Geschlecht ist entscheidend und nicht das Gefühlte."
Die Sorge vieler Kritiker: Männer könnten Schutzräume wie Frauen-Umkleiden missbrauchen. Daran glaubt die Kölnerin Alessia Dorigo nicht. Sie wurde als Junge geboren und ist seit zwölf Jahren eine Frau – sowohl amtlich als auch körperlich. Alessia Dorigo, selbst Transfrau, hält die Befürchtungen für unbegründet: "Es ist nicht so, dass man einfach sagt: ‚Ich bin jetzt eine Frau, weil ich Lust darauf habe.‘ Ich bin eine Transfrau, weil ich es so gefühlt habe, und es war ein harter Weg. Den geht man nicht, um sich Zutritt zu verschaffen in andere Räumlichkeiten."
Rechtliche Einordnung und Realität
Laut Schreiben des Sauna-Bundes gilt das Hausrecht. Saunabetreiber können selbst entscheiden, wer Zutritt erhält – allerdings nur im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Dazu erklärt Arndt Kempgens, Anwalt aus Gelsenkirchen: "Eigentlich kann jeder Saunabetreiber selber bestimmen, wer in seinen Betrieb darf. Das ist Hausrecht, das ist Privatautonomie. Aber die Grenze ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Man darf also beispielsweise niemanden aufgrund seiner sexuellen Identität benachteiligen."
Bisher haben mehrere Saunabetreiber bestätigt: Es gab noch keine Vorfälle, bei denen Transfrauen den Zutritt beantragt oder Probleme verursacht hätten. Klar ist: Die Diskussion bleibt hitzig – auch außerhalb der Sauna.