Londoner Gericht spricht sie frei
Carla Foster nach Schwangerschaftsabbruch wieder auf freiem Fuß

Carla Foster ist nach Abtreibungsurteil wieder auf freiem Fuß!
Dieser Fall schlug große Wellen: Am 12. Juni wird Carla Foster, Mutter von drei Kindern, vom britischen Krongericht zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt. Der Grund: Sie hat ihr ungeborenes Baby abgetrieben! Nach dem Urteil gab es heftige Kritik - jetzt hat ein Londoner Gericht die Strafe aufgehoben.
Carla Foster bestellt sich legal Abtreibungspille und wird verhaftet
Die Welle der Empörung ist seit der Inhaftierung von Carla Foster gigantisch: Dutzende Demonstranten gehen seit Juni wöchentlich auf die Straße, um für eine Liberalisierung des Abtreibungsgesetzes in Großbritannien zu demonstrieren. Foster wird zur Symbolfigur dieser Bewegung.
Am 11. Mai 2020 ist Foster mit ihrem vierten Kind schwanger, zu viel für die damals 41-Jährige. Sie bestellt sich eine Abtreibungspille – legal im Internet, ermöglicht durch das im Corona-Lockdown eingeführte Programm „Pillen per Post“. Die Tabletten sollen den Abbruch von Schwangerschaften bis zur 10. Woche von zu Hause ermöglichen. Dieser Schritt wäre ebenfalls legal. Doch Carla Foster befindet sich zu jenem Zeitpunkt zwischen der 32. und 34. Woche. Dennoch nimmt sie die Pillen ein. Bis zur 20. Schwangerschaftswoche wäre eine Abtreibung in einer Klinik möglich gewesen.
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Haftstrafe wegen Totgeburt
Noch am selben Tag, um 18:39 Uhr, beginnen die frühzeitigen Wehen. Das Baby kommt zwar lebend zur Welt, stirbt jedoch nach knapp 45 Minuten. Bei der Obduktion werden als Todesursachen des Mädchens eine Totgeburt und die Einnahme von Abtreibungsmedikamenten durch die Mutter festgestellt.
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Die Richter in Großbritannien sind sich schnell einig: Foster hat sich wegen der Verwendung von Instrumenten zur Herbeiführung einer Abtreibung strafbar gemacht. Die Strafe: über zwei Jahre Haft!
Foster geht in Berufung und hat Erfolg

Schnell wurde in der britischen Bevölkerung Kritik am Urteil laut. Unter anderem sorgte die Länge der Strafe sorgt für Unmut. Denn während die Durchschnittsstrafe für Gewaltverbrechen bei rund 18 Monaten liege, sei die Strafe für einen schwangere Frau in Not deutlich höher ausgefallen. Das Urteil basiere zudem auf einem Gesetz von 1861 – es ist also über 150 Jahre alt.
Die inzwischen 45 Jahre alte Carla Foster zieht mit ihrem Fall vor das Berufungsgericht – und hat Erfolg. Sie gibt zu, dass sie ihr Kind illegal abgetrieben hat und schildert ihre persönliche Situation zum damaligen Zeitpunkt. Sie habe unter anderem unter Depressionen gelitten. Die Berufungsrichter zeigen sich gnädig und urteilen, dass die Inhaftierung „keinen sinnvollen Zweck“ habe. Zudem war während der bis dato 35-tägigen Inhaftierung keinerlei Kommunikation mit ihren Kindern erlaubt, ein weiterer milderndern Umstand.
Die Haftstrafe wurde mit sofortiger Wirkung herabgesetzt. Carla Foster ist ab sofort auf freiem Fuß – die ersten 14 Monate auf Bewährung. Für die vielen britischen Befürworter der Entkriminalisierung der Abtreibung ein Richterspruch mit Strahlkraft. (hzi)