Versicherungsbeginn: Ab diesem Zeitpunkt sind Sie wirklich versichert
Ein heruntergefallenes Handy, ein Wasserrohrbruch in der Wohnung oder ein kleiner Autounfall - meistens können solche Ereignisse nicht vorhergesehen werden. Doch wer über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügt, der kann der Zukunft gelassen entgegensehen. Denn kommt es zu einem solchen Schaden, so greift meist die Hausrats-, die Privathaftpflicht- oder die Unfallversicherung. Diese übernehmen die Regulierung des Schadens. Besteht ein solcher Versicherungsschutz aber nicht, so bleiben die Geschädigten auf den Kosten sitzen. Aber wann ist das der Fall?
Damit der Versicherungsschutz besteht, muss der Versicherungsnehmer seine vertraglichen Pflichten erfüllen. Die Vertragsbedingungen selbst müssen Sie immer in der Vertragsurkunde nachlesen. Diese werden nämlich von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich gehandhabt. Doch es gibt zwei Pflichten des Versicherungsnehmers, die bei allen Versicherungen gleich sind.
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz beginnt und endet normalerweise zum vereinbarten, in der Police angegebenen Zeitpunkt. Gesetzt den Fall, Sie erfüllen diese beiden Pflichten:
- Sie zahlen die Erstprämie unverzüglich – spätestens vierzehn Tage nach Antragstellung. Tun Sie das nämlich nicht, kann der Versicherer rückwirkend vom Vertrag zurücktreten.
- Ihre Angaben über das Schadensereignis und hinsichtlich der Art und der Höhe des eingetretenen Schadens müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Machen Sie falsche Angaben, riskieren Sie Ihren Schutz. Dabei ist es egal, ob Sie absichtlich etwas verschwiegen haben oder dies unbeabsichtigt passiert.
Sind diese Punkte erfüllt, so muss der Versicherer normalerweise ab Beginn des Versicherungsverhältnisses für Ihre Schäden aufkommen.
Doch es gibt auch einzelne Versicherer, die nicht von Anfang an zahlen. Aber welche sind das? Und kann eine Versicherung auch nach bereits entstandenen Schaden abgeschlossen werden? Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur des Verbrauchermagazins 'Finanztip', klärt im Video auf.