Urteil nach Urteil

Revisionsprozess nach Mord einer 25-Jährigen in Hamm

Im vergangenen Jahr wurde Simon S. zu 13 Jahren Haft und zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt. Er hatte eine 25-Jährige in einem Park in Hamm ermordet. Aber der Bundesgerichtshof hob das Urteil des Landgerichts Dortmund wieder auf. Simon S. leidet am Borderline-Syndrom. Das wurde in der Urteilsbegründung zwar berücksichtigt, der inzwischen 29-Jährige galt als nur vermindert schuldfähig. Für den Bundesgerichtshof war das Urteil aber nicht ordentlich begründet. Deshalb wird der Prozess ab heute neu verhandelt.