Diese Beleidigungen muss Künast sich gefallen lassen

Landgericht Berlin: Grünen-Politikerin Renate Künast darf als „Stück Scheiße“ beschimpft werden

Renate Künast wurde in sozialen Medien übelst beleidigt

Beschimpfungen, Beleidigungen bis hin zu Drohungen - das gehört für viele Politiker zum Alltag. Auch Renate Künast bekommt das immer wieder deutlich zu spüren. Nachdem die Bundestagsabgeordnete der Grünen auf übelste Art öffentlich auf Facebook beschimpft wurde, reichte die Politikerin eine Klage vor dem Landgericht Berlin ein - und verlor. Geht es nach dem Richter, darf sie unter anderem als „Stück Scheiße“ beleidigt werden.

„Drecks Fotze“ bewegt sich offenbar haarscharf an der Grenze

Das Landgericht Berlin hat am 9. September im Fall von Renate Künast Folgendes entschieden: „Der Kommentar ,Drecks Fotze‘ bewegt sich haarscharf an der Grenze des von der Antragsstellerin noch Hinnehmbaren“ (Az: 27 AR 17/19). Das geht aus einem Bericht der "Berliner Morgenpost" hervor. Mit diesen Worten wurde die Ex-Bundesgesundheitsministerin im Frühjahr öffentlich auf Facebook beleidigt. Für die Richter handelt es sich dabei jedoch nicht um eine Beleidigung, sondern um eine „zulässige Meinungsäußerungen“, heißt es.

Anwalt von Renate Künast: „Für mich ist das eine klare Formalbeleidigung“

Ihr Anwalt Severin Riemenschneider ist nach dem Urteil sprachlos. „Die Aussagen sind klare Formalbeleidigung. Es ging den Personen ausschließlich darum, unsere Mandantin zu diskreditieren“, so Riemenschneider gegenüber RTL, und fügt hinzu: „Es ist für mich unerträglich, dass eine für das Äußerungsrecht so bedeutende Kammer des LG Berlin diesen Straftätern mit ihrem Beschluss Rückendeckung gibt.“ Eigentlich wollte Künast vor dem Landgericht erreichen, dass Facebook die personenbezogenen Daten von insgesamt 22 Facebook-Nutzern herausgibt, um zivilrechtliche Schritte gegen diese einzuleiten.

Die Richter werten die beleidigenden Kommentare allerdings als Reaktion auf einen mittlerweile gelöschten Post des rechten Netzaktivisten Sven Liebich vom 27. März. Darin wird eine Äußerung Künasts aus dem Mai 1986 im Berliner Abgeordnetenhaus aufgegriffen, in dem es unter anderem um häusliche Gewalt und Entkriminalisierung von Sex mit Kindern geht, heißt es im Bericht.

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Auch „Schlampe“ sowie „Geisteskranke“ sei im Rahmen

Damals ergänze die Grünen-Politikerin eine Zwischenfrage eines CDU-Abgeordneten mit den Worten: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist.“ Liebich hat diese Aussage in seinem Post um „...ist Sex mit Kindern doch ganz ok" ergänzt, was nach Auffassung des Berliner Landgerichts zulässig ist, schreibt die Zeitung.

Nach Auffassung der Richter befindet sich Künasts Zwischenruf ebenfalls im "sexuellen Bereich" und berge „erhebliches Empörungspotenzial“. Daher müsse sie sich „überzogene Kritik gefallen lassen“. Attribute wie „Stück Scheiße“, „Schlampe“ sowie „Geisteskranke“ wurden daher als „Auseinandersetzung in der Sache“ gewertet.

Das Berliner Landgericht wollte sich zu dem Beschluss auf Anfrage von RTL.de nicht äußern.

mo