Oberverwaltungsgericht kippt Beherbergungsverbot Urlaub in Niedersachsen wieder möglich

Wer in Niedersachsen Urlaub machen wollte, aber in einem anderen Bundesland wohnt, hatte bisher ganz schlechte Karten. Das Land hatte ein Beherbergungsverbot für fast alle Bundesbürger verordnet, die nicht in Niedersachsen wohnen. Bis jetzt. Denn das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Verordnung in einem Eilverfahren gekippt. Für Touristen sind das gute Nachrichten.
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Einwohner aus NRW stellte Antrag
Während Einheimische in Niedersachen Urlaub machen dürfen, blieben die anderen Bundesbürger bisher auf der Strecke. Die Ausnahme: Menschen, die bei Freunden oder Bekannten unterkamen, oder zum Beispiel ein Ferienhaus oder einen Wohnwagen in Niedersachsen besitzen. Ein Einwohner aus NRW wollte im Mai im niedersächsischen Borkum in einer Ferienwohnung Urlaub machen. Weil er das wegen der Verordnung nicht durfte, leitete er ein Verfahren beim Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen ein. Und das Gericht gab ihm Recht.
Gericht sieht keine höhere Infektionsgefahr
„Das bloße Verbot der Beherbergung von auswärtigen Besuchern trage nur wenig zur Eindämmung des Infektionsgeschehens bei, da Tagestouristen trotzdem nach Niedersachsen kommen könnten, ohne einer Testpflicht zu unterliegen“, schreibt das OVG Niedersachen in einer Pressemitteilung. Weiter heißt es: „Durch die ohnehin bereits in der Verordnung vorgesehene Begrenzung auf 60 Prozent der Kapazität bei Hotels, Campingplätzen und ähnlichen Einrichtungen sowie die Wiederbelegungssperre von einem Tag für Ferienwohnungen und -häuser sei gewährleistet, dass es in den Unterkünften und an den Urlaubsorten nicht zu einem Aufkommen an Urlaubern komme, welches die Wahrung der Mindestabstände nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Corona-VO unmöglich mache.“
Touristen können also ab sofort in Niedersachsen Urlaub machen. Der Beschluss gilt sofort und ist unanfechtbar.


