Trunkenheit am Steuer?
Erst aufgemotzt, dann abgefüllt: Bollerwagen-Verkehrsrowdy mit 1,7 Promille gestoppt

„Am ersten Mai mit den Jungs einen drauf machen“ - so oder so ähnlich muss der Gedanke eines 45-Jährigen im hessischen Langen gewesen sein. Dass er sich am Ende des Tages wegen Trunkenheit am Steuer verantworten muss – und das ganz ohne Auto - hätte er wohl nicht gedacht.
Bollerwagen-Pilot hätte besser schieben sollen!
Gegen 20 Uhr des Maifeiertages staunten die Polizeibeamten nicht schlecht, als sie einen Mann auf einem Bollerwagen anhielten. Der Bollerwagen der Marke Eigenbau wurde von einem 45-Jährigen gefahren. Ja, richtig gelesen, er fuhr den Bollerwagen. Denn neben Musikboxen hatte der Tüftler dem Bollerwagen eine illegale Elektromotorisierung mit Lenkeinrichtung verpasst. Außerdem teilt die Polizei mit, dass der anschließende Alkoholtest 1,7 Promille anzeigte, woraufhin der 45-Jährige eine Blutprobe abgeben musste.
Nun muss sich der Bollerwagenfahrer wegen des Verdachts der Trunkenheit am Steuer und wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungs- sowie des Kraftfahrzeuggesetzes verantworten. Auch der „frisierte“ Bollerwagen wurde von der Polizei sichergestellt.