Angeblich "das andere Geschlecht nachgeahmt"
Transfrau in Kuwait zu Gefängnisstrafe verurteilt
Zwei Jahre Haft!
In Kuwait ist die Transfrau Maha al-Mutairi zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ein Gericht sprach die 40-Jährige schuldig, am Telefon „das andere Geschlecht“ nachgeahmt zu haben. Menschenrechtsorganisationen protestieren scharf.
"Verletzung des internationalen Rechts"
Laut kuwaitischen Gesetzen ist das „Nachahmen des anderen Geschlechts“ verboten. Die Organisation Human Rights Watch kritisiert das als Diskriminierung und sagt, das Gesetz verletze das Recht auf Redefreiheit, Privatsphäre und Antidiskriminierung. „Die Behörden sollten sie sofort freilassen und das Urteil aufheben“, teilte die Organisation am Donnerstag mit.
Zusätzlich zu der zweijährigen Haftstrafe muss al-Mutairi auch eine Geldstrafe in Höhe von umgerechnet rund 2900 Euro bezahlen. Laut ihrer Anwältin habe das Gericht zur Verurteilung ihre Social-Media-Videos genutzt, weil sie Make-up trug, über ihre Transgender-Identität sprach, angeblich "sexuelle Annäherungsversuche" machte und die kuwaitische Regierung kritisierte.
Nicht die erste Festnahme
Wie Human Rights Watch weiter mitteilte, sei al-Mutairi in den vergangenen Jahren schon mehrfach festgenommen worden. Im Jahr 2019 musste sie sieben Monate ins Gefängnis – wegen des selben Vorwurfs. Die Strafe musste sie in einem Gefängnis für Männer absitzen. Nach ihrem Haftaufenthalt berichtete sie von Vergewaltigungen und Misshandlungen, unter anderem auch durch Polizisten.
Empfehlungen unserer Partner
Vielen LGBT-Angehörigen geht es wie al-Mutairi
"Al-Mutairis Geschichte ist eine von vielen schrecklichen Berichten von transsexuellen Kuwaitis, deren einziges Verbrechen darin besteht, sich öffentlich zu äußern“, erklärt Rasha Younes von Human Rights Watch. „Die kuwaitischen Behörden sollten ihre Verurteilung sofort aufheben und ihr ein sicheres Leben als Frau ermöglichen.“
Zur Zeit sitzt die 40-Jährige in einer Einzelzelle, die speziell für Transgender geschaffen wurde, in einem Männergefängnis. Ihr Berufungstermin ist für den 31. Oktober angesetzt.