Angeklagte wohl schuldunfähig
Tochter soll pflegebedürftige Mutter erstickt haben: Prozess in Kiel startet

War es Muttermord? Eine 54-jährige Frau soll ihre 83-jährigen Mutter in der Wohnung der pflegebedürftigen Seniorin erstickt haben. Davon geht zumindest die Kieler Staatsanwaltschaft aus. Ab Mittwoch muss sich die Tochter deshalb vor dem Kieler Landgericht verantworten – doch sie war zum Tatzeitpunkt wohl schuldunfähig.
Zeuge hörte Hilferufe und Kampfgeräusche
Die Frau muss sich von Mittwoch (21. Juli) an vor dem Kieler Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft der 54-Jährigen Totschlag vor. Laut Anklage soll sie am 8. Dezember 2020 im Kieler Stadtteil Elmschenhagen auf ihre 83-jährige Mutter gewartet haben, als diese von einer Tagespflegeeinrichtung nach Hause gebracht wurde. Die Angeklagte soll ihre Mutter grob in die Wohnung gezerrt und dann zu Boden gebracht haben. Danach habe sie sich auf sie gesetzt und ihr Mund und Nase zugehalten. Die 83-Jährige erstickte.
Ein Zeuge hatte damals Hilferufe und Kampfgeräusche gehört und die Polizei verständigt. Diese konnte in der Wohnung allerdings trotz einer sofort eingeleiteten Reanimation nur noch den Tod der Mutter feststellen. Das Opfer soll laut Nachbarn nur noch 35 Kilogramm gewogen haben. Seit ihre Tochter mit ihrem neuen Freund bei ihr eingezogen war, soll es zudem öfter zu Streitigkeiten gekommen sein, wie Nachbarn im Dezember erzählten.
Staatsanwaltschaft geht von Schuldunfähigkeit der Angeklagten aus
Die Staatsanwaltschaft geht allerdings davon aus, dass die Tochter zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft in dem Sicherungsverfahren die dauerhafte Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Fachklinik beantragt. Dort ist sie bereits vorläufig untergebracht. Das Schwurgericht hat vier Verhandlungstage festgesetzt. Das Urteil wird am 28. Juli erwartet. (dpa/nfi)