Prozess am Landesarbeitsgericht

Strom an Firmen-Steckdose gestohlen

Ein Mann wollte seinen Job zurück. Dafür klagte er vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Der Rezeptionist war bei einer Jugendherberge angestellt. Dort machte er viele Spätschichten. In denen lud er seinen Privatwagen an einer Steckdose des Arbeitgebers. Als der das rauskriegt, kündigt er den Duisburger fristlos.

Fall landet erneut vor Gericht

Zuerst wurde dem Arbeitnehmer vor Gericht recht gegeben. Grund: Eine Abmahnung hätte gereicht. Doch damit gibt sich die Chefin der Herberge nicht zufrieden. Sie ist in Berufung gegangen. Insgesamt rund 20 Minuten lang soll der Duisburger seinen Wagen an der Firmen-Steckdose geladen haben. Das kostete dem Arbeitgeber gerade mal 40 Cent. Doch um´s Geld ging es heute nicht. Vielmehr war das Vertrauen des Arbeitsverhältnisses geschädigt. Eine Hausordnung soll das private Laden eines Autos an der Steckdose verboten haben.