Streiche, Verkleidungen und Co.: Was geht an Halloween und was nicht?

Kürbisse, Hexen und schaurige Monster: Es ist wieder Halloween! Aus den USA importiert, setzt sich der Brauch auch in Deutschland immer mehr durch. Kinder nutzen in der Nacht vor Allerheiligen die Gelegenheit, um in gruseligen Kostümen Süßigkeiten an Haustüren einzufordern. Und wer den Kids nichts Süßes anzubieten hat, muss mit Saurem – also einem Streich – rechnen. Doch wo hört der Spaß eigentlich auf?
Kostüme: Nicht alles ist erlaubt
Wer sich für das schaurige Fest verkleidet hat, der hat schon mal den wichtigsten Schritt getan. Der Phantasie sind dabei praktisch keine Grenzen gesetzt: Hexen, Horrorclowns und lebende Tote, alles ist möglich. Und auch vor berühmten Politikern machen Verkleidungswütige nicht Halt: Wie RTL-Reporter Stephan Framke in einem Kostümladen in Berlin erfahren hat, werden auch Masken von US-Präsident Donald Trump und Nordkorea-Machthaber Kim Jong Un angeboten. Auf echte oder täuschendechte Waffen und Original-Polizeiuniformen sollten Sie aber verzichten – dafür droht ein Bußgeld oder sogar eine Strafanzeige.
Spaß hört da auf, wo Straftaten begangen werden
Kleine Streiche gehören natürlich seit jeher zu Halloween. Doch über die Stränge schlagen sollten Kinder dabei besser nicht – sonst kann es teuer werden. "Wann ein Streich zur Straftat wird und was sich sonst noch in der schaurigen Nacht nicht gehört, erfahren Sie in unserem Video."