Steuern sparenDiese fünf Steuervorteile könnt ihr euch noch 2023 sichern

ARCHIV - 28.02.2018, Berlin: Die Steuer-Plattform «Elster» ist auf dem Bildschirm eines Laptops zu sehen. Großer Andrang infolge der Grundsteuerreform hat zu Schwierigkeiten bei der Steuer-Plattform «Elster» geführt. Foto: Robert Günther/dpa-tmn/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Bis Ende 2023 könnt ihr euch Steuervorteile sichern.
wca, dpa, Robert Günther

Mit dem Jahreswechsel endet auch die Möglichkeit, Steuervorteile für den Veranlagungszeitraum 2023 zu nutzen.
Mit diesen fünf Tipps könnt ihr eure Steuererklärung für dieses Jahr noch optimieren!
RTL.de ist jetzt auch bei WhatsApp - HIER direkt ausprobieren!

1. Werbungskostenpauschale knacken

1.230 Euro können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Jahr pauschal als Werbungskosten absetzen. Zu den Werbungskosten zählen etwa Fahrtkosten ins Büro oder den Betrieb sowie Kosten für Bewerbungen, Arbeitsmaterialien, Fortbildungen oder Arbeitsausstattung.

Wer mit all den Ausgaben bereits knapp an der Grenze dieser Pauschale liegt, kann ohnehin geplante Anschaffungen vorziehen, erklärt der Lohnsteuerhilfe Bayern (LOHI).

Wer etwa mit dem Kauf eines Laptops, Tablets, Computers oder Druckers am Ende in Summe höhere Werbungskosten hat, kann mit entsprechenden Nachweisen auch mehr als die Pauschale steuerlich geltend machen. Erfolgt die Anschaffung erst 2024 und bleibt ihr in dem Jahr unterhalb des Pauschbetrags, ist der Vorteil dahin.

Aber Achtung: Andere teure Arbeitsmittel, die nicht als digitale Wirtschaftsgüter gelten und über mehrere Jahre genutzt werden - zum Beispiel ein Schreibtisch -, können nicht direkt im Anschaffungsjahr am Stück abgesetzt werden. Überschreiten die Kosten eines solchen Einzelguts die Grenze von 952 Euro, müssen sie über die übliche Nutzungsdauer hinweg verteilt werden. Das kann den Steuerspareffekt mindern. Darauf weist Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin.

Gut zu wissen: Im kommenden Jahr steigt diese Grenze auf 1190 Euro. Wer also etwa plant, sich einen Schreibtisch für 999 Euro zuzulegen, fährt steuerlich im Zweifel besser, wenn diese Anschaffung erst ab Januar getätigt wird.

Video-Tipp: Mehrwertsteuer in Gastronomie wird wieder erhöht

Anzeige:
Empfehlungen unserer Partner

2. Freistellungsaufträge sinnvoll aufteilen

Sparerinnen und Sparer können 2023 Zinsen, Dividenden und Kursgewinne in Höhe von 1.000 Euro steuerfrei einstreichen. Bei Ehepaaren verdoppelt sich die Freigrenze entsprechend auf 2.000 Euro. Darüberliegende Einkünfte aus Kapitalvermögen werden pauschal mit 25 Prozent Abgeltungsteuer versteuert. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag plus gegebenenfalls die Kirchensteuer.

Wer bei dem jeweiligen Finanzinstitut, bei dem die Kapitalerträge angefallen sind, einen Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe hinterlegt, bei dem kann der Sparerpauschbetrag schon bei der Auszahlung berücksichtigt werden. Kapitalerträge bis zu dieser Höhe werden steuerfrei ausgezahlt.

Wichtig: Die Freistellungsaufträge können bis zur Summe von 1.000 Euro auch zwischen unterschiedlichen Banken aufgeteilt werden. Es kann sich deshalb lohnen zu prüfen, bei welcher Bank in welcher Höhe Erträge angefallen sind und die Freistellungsaufträge bei Bedarf anzupassen.

Lese-Tipp: Steuererklärungsprogramme – das ist der Testsieger seit Jahren

3. Verlustbescheinigung beantragen

Fallen im selben Jahr Gewinne und Verluste aus Kapitalanlagen an, lassen sie sich miteinander verrechnen. Das spart Steuern. Nur: Entstehen Gewinn und Verlust bei verschiedenen Banken, geht das nicht ohne Weiteres. Dann braucht es eine Verlustbescheinigung.

Laut dem Lohnsteuerhilfeverein ist die Verlustbescheinigung beim betreffenden Kreditinstitut zu beantragen. Das geht noch bis zum 15. Dezember.

4. Für Geschiedene: Widerruf der Anlage U

Wer von seinem Ex-Ehegatten oder dauernd getrennt lebenden Ex-Partner Unterhalt bezieht, muss auf diese Zahlungen unter Umständen Steuern entrichten. Und zwar immer dann, wenn der zahlende Ex-Partner die Unterhaltszahlungen in seiner Steuererklärung als Sonderausgaben angibt.

Das kann er aber nur mit Zustimmung des Empfängers und dessen Unterschrift auf der Anlage U der Steuererklärung. Den finanziellen Nachteil, der dem Unterhaltsempfänger durch die Versteuerung des Unterhalts entsteht, muss der Zahlende ausgleichen.

Lese-Tipp: Sparen mit der Umschlagmethode - überbewerteter Social-Media-Hype oder wirklich sinnvoll?

Eine einmal erteilte Zustimmung gilt als dauerhaft, sofern sie nicht widerrufen wird. Genau das können Unterhaltsempfänger bis zum 31. Dezember noch für den Veranlagungszeitraum 2023 und damit auch für die Zukunft tun. Wollt ihr den Unterhalt nicht mehr versteuern, etwa weil es für euch finanziell ungünstiger ist oder weil euer Ex-Partner den Nachteilsausgleich zuletzt nicht bezahlt hat, solltet ihr aktiv werden.

Zu richten ist der Widerruf an das zuständige Finanzamt, der Ex-Partner sollte darüber informiert werden.

5. Steuererklärung von 2019 nachholen

Seid ihr nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet? Dann kann es sich trotzdem lohnen, eine einzureichen. Im Schnitt bekommen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nämlich mehr als 1.000 Euro pro Jahr zurück.

Bis zu vier Jahre rückwirkend können Steuerpflichtige, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, ihre Erklärung einreichen. Dann allerdings ist Schluss, eine etwaige Erstattung verschenkt.

Wer also im Veranlagungsjahr 2019 hohe Werbungskosten, Sonderausgaben, Handwerkerkosten, außergewöhnliche Belastungen oder Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen hatte, hat noch bis zum 31. Dezember Zeit, die Steuererklärung nachträglich einzureichen. Das kann ein schönes Weihnachtsgeld einbringen. (dpa/aze)